Grundeigentum Steuerwert der Grundstücke: Solothurn will über die Bücher gehen

ga, sda

10.12.2021 - 09:31

Der steuerliche Wert von Grundeigentum soll im Kanton Solothurn den Vorgaben des Bundes angepasst und den gestiegenen Landpreisen angepasst werden. (Archivbild)
Der steuerliche Wert von Grundeigentum soll im Kanton Solothurn den Vorgaben des Bundes angepasst und den gestiegenen Landpreisen angepasst werden. (Archivbild)
Keystone

Der Solothurner Regierungsrat will nach mehr als 50 Jahren die Ermittlung der steuerbaren Werte von Grundstücken auf neue Beine stellen. Die so genannte Katasterschätzung soll gemäss Regierungsrat vereinfacht und den Vorgaben des Bundes angepasst werden.

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Die Totalrevision der Katasterschätzung führe zu Mehreinnahmen bei der Vermögenssteuer, die durch eine Senkung des Steuerfusses bei der Staatssteuer jedoch wieder ausgeglichen werden solle, teilte Finanzdirektor Peter Hodel (FDP) am Freitag vor den Medien in Solothurn mit.

Gleichzeitig werde die Anpassung der Eigenmietwerte nicht zu einem Steuermehrertrag führen. Wer in seinem Eigenheim wohnt, muss den Eigenmietwert als teilweises Einkommen versteuern.

Die vom Regierungsrat in die Vernehmlassung geschickten Vorschläge sehen vor, dass die Katasterwerte künftig auf nachvollziehbare Weise durch eine Kombination von Landwert und Gebäudewert berechnet werden. Zudem werde die in den letzten Jahrzehnten regional unterschiedlich verlaufene Entwicklung des Kantons Solothurn berücksichtigt, hiess es.

Zu tiefe Werte widersprechen Bundesrecht

Die derzeit viel zu tiefen Katasterwerte würden auf ein Niveau zurückgeführt, das mit dem Bundesrecht und der Verfassung wieder vereinbar sei. Der Regierungsrat will die neue Katasterschätzung auf Anfang 2024 in Kraft setzen.

Bei der Festsetzung der Katasterwerte orientiert sich der Kanton an den Kantonen Zürich und Luzern. Konkret hat das Unternehmen für Immobilienberatung Wüest Partner AG alle Gemeinden des Kantons Solothurn in mehrere Landwertzonen pro Gemeinde eingeteilt.

So könne parzellenscharf der Landpreis pro Quadratmeter für jedes Grundstück ermittelt werden. Bei überbauten Grundstücken werde zudem der Zeitwert des Gebäudeversicherungswertes hinzugerechnet.

Aus der Kombination von Landwert und Gebäudezeitwert wird der Katasterwert «auf einfache und nachvollziehbare Weise berechnet», wie der Regierungsrat in den Unterlagen schreibt. Für Renditeliegenschaften werde der Katasterwert hingegen durch eine Kapitalisierung der Mieterträge berechnet.

Neue Basis für Eigenmietwert

Als Folge der neuen Katasterwerte müssen die Eigenmietwerte auf eine neue Basis gestellt werden. Der Regierungsrat setzt auch hier auf eine Vereinfachung. Künftig soll der Eigenmietwert nur noch in Prozenten des Katasterwertes erhoben werden.

Der Steuerertrag aus der Eigenmietwertbesteuerung werde insgesamt nicht erhöht. Individuell werde es jedoch zu Verschiebungen bei der Höhe des Eigenmietwertes kommen. Eine Härtefallregelung solle stossende Einzelfälle vermeiden.

Regierung will Steuerfuss senken

Die neuen Katasterwerte werden höher ausfallen, weil die Grundstückpreise in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegen sind. Der Regierungsrat versicherte, es sei nicht das Ziel, die Steuermehreinnahmen auf Kosten der Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen zu steigern. Vielmehr solle das System der Katasterschätzung wieder rechtsgleich und rechtskonform werden.

Eine Senkung des Staatssteuerfusses solle die erwarteten Mehreinnahmen von 18,7 Millionen Franken kompensieren. Finanzdirektor Hodel stellte in Aussicht, dass der Regierungsrat nach erfolgreicher Revision der Katasterschätzung dem Kantonsrat einen entsprechenden Antrag stellen werde.