Justiz Streit um aufgelösten Arbeitsvertrag mit SVP-Jungpolitiker

SDA/tpfi

8.8.2020 - 12:51

Wegen eines hängigen Verfahrens wegen Rassendiskriminierung hat die Grenchner Stadtpolizei den SVP-Jungpolitiker Adrian Spahr eine neue Stelle nicht antreten lassen. (Archivbild)
Wegen eines hängigen Verfahrens wegen Rassendiskriminierung hat die Grenchner Stadtpolizei den SVP-Jungpolitiker Adrian Spahr eine neue Stelle nicht antreten lassen. (Archivbild)
Bild: Keystone

Weil gegen den Berner SVP-Jungpolitiker Adrian Spahr nach wie vor ein juristisches Verfahren wegen Rassendiskriminierung hängig ist, hat die Stadtpolizei Grenchen ihn eine neue Stelle als Polizist nicht antreten lassen. Der bereits unterzeichnete Arbeitsvertrag wurde aufgelöst.

Spahr hat nun einen Anwalt beigezogen, wie er am Samstag eine Meldung des «Bieler Tagblatts» auf Anfrage bestätigte. «Ein einseitiger Rücktritt ohne Lohnzahlung für eine gewisse Zeit geht rechtlich sicher nicht», zitiert das Blatt den Bieler Anwalt Mario Stegmann.

Denn: ein unterzeichneter Arbeitsvertrag sei für beide Parteien gültig und verbindlich. Allenfalls könne man sich aussergerichtlich einigen, so Stegmann im «Bieler Tagblatt».

Der Kommandant der Grenchner Stadtpolizei und die Personalchefin gaben laut «Bieler Tagblatt» an, bei der Anstellung Spahrs nichts von der Tragweite des hängigen Verfahrens gewusst zu haben. Der Jungpolitiker und ausgebildete Polizist habe ihnen beim Bewerbungsgespräch nicht ganz reinen Wein eingeschenkt, so die Kritik.

Spahr wiederum weist den Vorwurf zurück. Im Gegenteil, er habe auf das Verfahren aufmerksam gemacht und «ausführlich erklärt», dass er von zwei Gerichten wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden sei und die Sache nun beim Bundesgericht liege.

Der Jungpolitiker weist auch auf ein Zwischenzeugnis seines früheren Arbeitgebers hin, dem zu entnehmen sei, dass er aufgrund eines laufenden Verfahrens in den Polizei-Innendienst versetzt worden war.

Spahr wurde 2018 zusammen mit dem anderen Co-Präsidenten der JSVP Kanton Bern, Nils Fiechter, im Strafbefehlsverfahren wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Dies wegen einem im Februar 2018 auf der Facebook-Seite der JSVP publizierten Wahlplakat. Die Zeichnung zeigte einen Schweizer in Sennentracht, der sich vor einem Abfallhaufen einer Wohnwagensiedlung die Nase zuhält. «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner!«, stand auf dem Plakat.

Spahr war bei der Kantonspolizei Basel-Stadt tätig. Diese versetzte ihn nach Bekanntwerden der ersten Verurteilung in den Innendienst. Der 26-Jährige kündigte daraufhin seine Stelle.

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