Berner KantonsfinanzenStreit um Gültigkeit der Schuldenbremse in Coronazeiten geht weiter
SDA
1.9.2020 - 15:14
Die Berner Regierung darf die in der Kantonsverfassung verankerten Schuldenbremsen auch in Coronazeiten nicht mit Notrecht ausschalten: Das findet eine Mehrheit der grossrätlichen Finanzkommission (FiKo) weiterhin. Am Dienstag wiederholte sie diese Position gestützt auf ein juristisches Gutachten.
Wie der bernische Grosse Rat mitteilte, stammt die Expertise vom Zürcher Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor Felix Uhlmann. Dieser kommt zum Schluss, die Bestimmungen in der Notverordnung der Berner Regierung zur Bewältigung der Coronakrise vom März seien zu weiten Teilen angemessen und verhältnismässig.
Die Kantonsregierung könne aber die Schuldenbremsen nicht einfach so mittels Notrecht ausser Kraft setzen. Es fehle an der zeitlichen Dringlichkeit und der Notwendigkeit der Ausserkraftsetzung. Die FiKo hat das Gutachten auf der Internetseite des Kantons Bern veröffentlicht.
Mit der erwähnten Notverordnung schuf die Berner Regierung die Rechtsgrundlagen, damit der Kanton Gesundheitsinstitutionen, Industrie, Gewerbe und Selbständige finanziell entlasten konnte. In Artikel 12 legte er fest, dass Ausgaben zur Bewältigung der Coronavirus-Krise bei der Anwendung der in der Verfassung erwähnten Schuldenbremsen nicht berücksichtigt werden.
Ein im Jahr 2020 drohendes Defizit müsste demnach in den Folgejahren – anders als in der Verfassung vorgesehen – nicht kompensiert werden. Dieser Artikel 12 ist umstritten. Der Kanton Bern kennt zwei Schuldenbremsen: Eine für die laufende Rechnung und eine für die Investitionsrechnung.
Es handelt sich um einen Mechanismus, mit dem eine zu starke Verschuldung des Kantons verhindert werden soll.
Regierung verteidigt Artikel
Die Publikation des Gutachtens erfolgt wenige Tage, bevor das Berner Kantonsparlament über eine Verlängerung der Sofortmassnahmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise entscheidet. Sie waren bis Ende Juli befristet. Am kommenden Montag ist diese Verlängerung fix im Grossen Rat traktandiert.
Wie die Berner Regierung am Dienstag mitteilte, hat ihr die FiKo das Gutachten von Professor Uhlmann vorgelegt. Eine Delegation des Regierungsrats äusserte sich vor der Kommission zu dessen Inhalt. Die Kantonsregierung ist nicht einverstanden mit Uhlmann.
Auf dem Höhepunkt der Krise habe die Kantonsregierung wirtschafts- und gesundheitspolitische Ziele ganz klar vor finanzpolitische Interessen stellen müssen, schreibt der Regierungsrat. «In dieser absoluten Notsituation war Artikel 12 für den Regierungsrat ein ganz wichtiger Eckpfeiler». Die Bestimmung sei «zeitlich dringlich und damit verfassungsmässig».
Grosser Rat im Juni hinter Regierung
Schon im Juni dieses Jahres diskutierte der bernische Grosse Rat über die erwähnte Notverordnung der Kantonsregierung und anderes Notrecht. Bereits vor dieser Debatte kritisierte die FiKo den Artikel 12. Die darin enthaltene Massnahme sei weder dringlich noch verhältnismässig.
Massnahmen zur Beibehaltung des finanziellen Gleichgewichts könnten auch im Rahmen der Budgetberatung beschlossen werden. Schon damals war die Rede von Verfassungswidrigkeit.
SP, Grüne und Mitte-Parteien sorgten aber dafür, dass der Artikel 12 zur Lockerung der Schuldenbremse in der Covid-19-Notverordnung blieb und nicht gestrichen wurde. Es war der einzige umstrittene Punkt bei der Beratung der insgesamt sechs Notverordnungen.
Am kommenden Montag zeigt sich, wie der Streit bei der zur Diskussion stehenden Verlängerung der Massnahmen ausgeht. Der Grosse Rat kann laut der Mitteilung des Regierungsrats über die einzelnen in separaten Artikeln festgehaltenen Massnahmen entscheiden.
So erhalte das Parlament die Gelegenheit, über die umstrittene Frage der Gültigkeitsdauer des Notartikels zu den Schuldenbremsen zu beraten.
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