Streit um Prüfung StudentInnenschaft wirft Universität Spiel auf Zeit vor

SDA

13.12.2017 - 17:22

Sieben Studierende der Universität Bern haben sich mit einer Beschwerde gegen die Wiederholung einer Jus-Prüfung vom Sommer zur Wehr gesetzt. Nun ärgert sich die StudentInnenschaft (SUB) über den schleppenden Gang des Beschwerdeverfahrens. Sie vermutet dahinter Taktik.

Hätten die Studierenden die Prüfung nämlich erst einmal bestanden, so sei das materielle Interesse am Beschwerdeverfahren nicht mehr gegeben. Die Universität spiele daher auf Zeit.

Das hängige Beschwerdeverfahren werde von der juristischen Fakultät "an der Grenze des Legalen verzögert", kritisiert die SUB in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Die Vorwürfe weist der Dekan der juristischen Fakultät auf Anfrage entschieden zurück. Ein solch komplexes Verfahren müsse seriös und sorgfältig durchgeführt werden, sagte Peter V. Kunz auf Anfrage.

Der Dekan verwies auf rechtsstaatliche Grundsätze, wonach in einem Verfahren beide Parteien bis und mit Replik und Duplik gleich oft Stellung beziehen können. Die Rekurskommission habe der Fakultät bis am kommenden Montag eine Frist zur Duplik gesetzt. Diese Frist werde die Fakultät einhalten.

Es sei dann an der Rekurskommission zu entscheiden, ob die Fakultät in der Sache richtig oder falsch entschieden habe. Die Fakultät werde das Urteil akzeptieren und gegebenenfalls Massnahmen daraus ableiten.

Prüfungsaufgaben bekannt

Letzten Sommer sorgte eine Dozentin bei angehenden Juristinnen und Juristen der Universität Bern für hochrote Köpfe. Die Professorin hatte für eine Prüfung Aufgaben aus dem Jahr 2013 rezykliert und sie in nur leicht abgeänderter Form ihren Prüflingen vorgesetzt.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich Studierende anhand von alten Prüfungen auf ihre anstehende Aufgabe vorbereiten. Und so kam es, dass einem Teil der Prüflinge die Aufgaben aus dem Jahr 2013 geläufig waren.

Die Universität räumte daraufhin Fehler ein, entschied aber auch, dass die Absolventen des Masterstudiengangs ihre Prüfungen in Schuldbetreibungs- und Konkursrecht wiederholten mussten. Nur so könne die Chancengleichheit gewahrt werden. Gegen diesen Entscheid gingen sieben Beschwerden ein.

Die fragliche Prüfung schrieben letzten Sommer 196 Personen. Zu einem ersten Wiederholungstermin trabten insgesamt 167 Studierende an, zu einem zweiten Termin 23. Sechs Personen haben die Prüfung bisher nicht wiederholt. Sie haben dazu im Januar noch Gelegenheit. Die 190 Studierenden, die bisher wiederholt haben, haben die Prüfungsresultate bekommen. Die Professorin wird im kommenden Jahr emeritiert.

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