Das Bundesamt für Verkehr und nicht die Berner Staatsanwaltschaft ist zuständig für die strafrechtliche Untersuchung gegen das Bahnunternehmen BLS. Dieses soll mutmasslich Erlöse aus dem Libero-Verkehrsverbund für Halbtax-Abos nicht abgegeben und so zu hohe Subventionen vom Bund bezogen haben.
Das Bundesstrafgericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss das Gesuch des Bundesamt für Verkehr (BAV), dass die Staatsanwaltschaft die Sache untersuchen soll, abgewiesen.
Die Beschwerdekammer kommt zum Schluss, dass die angezeigten Urkundendelikte und der Subventionsbetrug unter die im Verwaltungsstrafrecht und Subventionsgesetz festgehaltenen Normen fallen und nicht unter die zum Teil fast gleich lautenden Straftatbestände des Strafgesetzbuches. Somit sei die Bundesbehörde für die Untersuchung zuständig.
Deliktsumme in Millionenhöhe
Das BAV reichte Ende November vergangenen Jahres bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eine Strafanzeige gegen die BLS ein. Die Staatsanwaltschaft erklärte jedoch, nicht für die Untersuchung zuständig zu sein.
Die Vorwürfe zu den nicht angegebenen Erlösen beziehen sich auf die Zeitspanne von 2012 bis 2019 – eventuell schon früher. Die Deliktsumme soll zwischen 30 bis 50 Millionen Franken betragen, wie aus dem Beschluss der Beschwerdekammer hervor geht.
Die Geschäftsleitung – oder zumindest ein Teil davon – soll laut den Ausführungen im Gerichtsbeschluss seit 2017 von den verschwiegenen Halbtax-Erlösen gewusst haben. Der Verwaltungsrat sei von der Geschäftsleitung im September 2019 darüber informiert worden und habe schnell Massnahmen getroffen. (Beschluss BG.2021.22 vom 26.10.2021)