Parteien SVP-Beschwerde gegen Sigriswiler Wahlliste abgewiesen

SDA

18.9.2020 - 13:07

Die Wahlliste der neugegründeten Partei rund um die amtierende Gemeindepräsidentin Madeleine Amstutz ist vom Regierungsstatthalter nicht als ungültig erklärt worden.
Die Wahlliste der neugegründeten Partei rund um die amtierende Gemeindepräsidentin Madeleine Amstutz ist vom Regierungsstatthalter nicht als ungültig erklärt worden.
Source: Keystone/PETER KLAUNZER

Die Beschwerde der SVP Sigriswil gegen eine andere Wahlliste für die Gemeinderatswahl ist vom Regierungsstatthalter abgewiesen worden. Damit wird die Wahlliste der neugegründeten Partei rund um die amtierende Gemeindepräsidentin Madeleine Amstutz nicht als ungültig erklärt.

Die Wahlliste sei korrekt und rechtzeitig eingereicht worden, teilte der Thuner Regierungsstatthalter Marc Fritschi am Freitag mit. Die Gemeinde habe zudem Massnahmen getroffen, damit sich die beiden Listen mit SVP-Kandidaten im Namen unterscheiden.

Somit bestehe kein Grund, die Kandidatinnen und Kandidaten vorweg von der Wahl auszuschliessen, schreibt Fritschi. Dass die neue Gruppierung nach einer «superprovisorischen» Anordnung des Zivilrichters seit dem 7. September die Bezeichnung «SVP» derzeit nicht in ihrem Namen verwenden darf, sei für die Zulassung nicht entscheidend gewesen.

Laut Fritschi besteht die Möglichkeit, nach der Wahl das Resultat anzufechten, soweit gerügt wird, dass durch die Bezeichnung des Wahlzettels «Neue SVP Sigriswil 2020» der Wählerwille verfälscht werde.

Die SVP Sigriswil hatte verlangt, dass eine neue, von der Sigriswiler SVP-Grossrätin Madeleine Amstutz gegründete Lokalpartei mit dem Namen «SVP Sigriswil 2020» nicht zu den Wahlen von Ende September zugelassen wird.

Gemeindepräsidentin Amstutz war von der SVP Sigriswil nach Vorwürfen zu angeblichem Spesenmissbrauch nicht für die Gemeinderatswahlen nominiert worden. Deshalb gründete sie eine eigene Lokalpartei und tritt als Kandidatin dieser Partei zu den Wahlen an.

Damit zog sie prompt auch noch den Zorn der Mutterpartei auf sich. Diese verbot der Sigriswilerin die Verwendung der geschützten Bezeichnung SVP.

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