Innenstadt Thuner Fussgängerzone: Statthalter pfeift Stadt zurück

SDA

4.4.2019 - 10:21

Im Streit um die Fussgängerzone in der Thuner Innenstadt hat Regierungsstatthalter Marc Fritschi ein Machtwort gesprochen. Aus seiner Sicht ging die Stadt zu weit, als sie Warenumschlag auch am Nachmittag ermöglichte und Veloverkehr grosszügig zuliess.

Das teilte Fritschi am Donnerstag mit. «Fussgängerzone heisst Fussgängerzone», schrieb er unter Berufung auf Bundesrecht. Der Warenumschlag sei nur am Vormittag zulässig. Zudem sei es rechtswidrig, dass Velofahrer generell auf drei Achsen – Bälliz, Aarequai und Hauptgasse – durch die Fussgängerzone fahren dürften.

Schliesslich handle es sich nicht um eine Velozone, hielt Fritschi in einem Communiqué fest. Die Signalisation müsse entsprechend angepasst werden. Ausserdem sollten Veloparkplätze am Rand der Fussgängerzone liegen und nicht mittendrin.

Anfang 2018 hatte die Stadt Thun die Aufhebung von 179 Parkplätzen in der Innenstadt und der näheren Umgebung verfügt. Dagegen wehrten sich die Innenstadt-Genossenschaft Thun (IGT), der Verein Thuner KMU und verschiedene Betroffene.

Ende 2018 fand man an Runden Tischen mit betroffenen Organisationen und Parteien einen Kompromiss: Man einigte sich auf Begegnungs- und Fussgängerzonen in der Innenstadt. Zugleich erlaubte die Stadt den Warenumschlag sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag. Das wiederum störte den VCS, der dagegen eine Beschwerde einreichte.

Alle Beschwerden behandelt

Insgesamt zehn Beschwerden gingen ursprünglich beim Statthalter ein. Drei davon wurden zurückgezogen. Auf vier trat Fritschi nicht ein. Zu den übrigen gibt es nun Entscheide – die allerdings noch nicht rechtskräftig sind.

Die Aufhebung der Parkplätze war laut Fritschi rechtens. Als Ersatz stünden ja die neuen Parkhäuser Schlossberg und Mönchstrasse zur Verfügung. Die Beschwerden, die sich um diesen Streitpunkt drehten, wurden abgewiesen.

Auf die Beschwerde der VCS Regionalgruppe Thun-Oberland trat Fritschi zwar nicht ein, weil die Organisation nicht zur Beschwerde legitimiert sei. Er behandelte die Eingabe aber als aufsichtsrechtliche Anzeige und gab dem VCS in der Sache Recht: Die Stadt sei mit ihren Bestimmungen zum Güterumschlag tatsächlich zu weit gegangen.

Thun: «Mehr Fragen als Antworten»

Konsterniert reagierte die Thuner Stadtregierung auf den Entscheid des Statthalters. Fritschi wolle den Veloverkehr und die Veloabstellplätze aus der Fussgängerzone verbannen, dabei habe das gar niemand verlangt. Die Stadt habe sich auch nicht vorgängig dazu äussern können.

Letztlich werfe der Entscheid mehr Fragen auf als er Antworten liefere, teilte die Stadtregierung mit. Sie sei weiterhin gewillt, im Konsens erarbeitete verkehrspolitische Lösungen umzusetzen und abgeschlossene Vereinbarungen einzuhalten. Auch den Volksentscheiden zum Innenstadtverkehr sei Rechnung zu tragen.

Klar ist für den Gemeinderat, dass er am Verkehrsregime einstweilen nichts ändern wird. Schliesslich sei der Entscheid Fritschis noch nicht rechtskräftig.

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