Coronavirus – Bern Verstösse gegen Maskenpflicht im Kanton Bern vor allem bei Demos

sr, sda

11.1.2021 - 16:02

Nicht maskierte Personen an einer Kundgebung am 2. Januar in Bern.
Nicht maskierte Personen an einer Kundgebung am 2. Januar in Bern.
Keystone

Die Berner Kantonspolizei hat in letzter Zeit Verstösse gegen die Maskentragpflicht vor allem im Zusammenhang mit Kundgebungen festgestellt. Im Rahmen der normalen Patrouillentätigkeit büssten Polizistinnen und Polizisten relativ selten Personen.

In den öffentlich zugänglichen Innenräumen wie etwa Läden oder Eingangshallen von Amtsstellen sei die seit Oktober geltende Maskentragpflicht von Anfang an recht gut beachtet worden. Das teilte die Medienstelle der Berner Kantonspolizei auf Anfrage mit.

In öffentlich zugänglichen Aussenbereichen – etwa den Berner Lauben oder in belebten Einkaufsstrassen – habe die Polizei hingegen verstärkt das Gespräch mit Passanten suchen und auf die geltenden Regeln hinweisen müssen.

Wie viele Bussen die Polizei ausstellte respektive wie viele Personen sie bei der Justiz anzeigte, kann sie nicht bekanntgeben: Verstösse gegen die Maskenpflicht sind nicht spezifisch erfasst worden. «Generell kann gesagt werden, dass Anzeigen vor allem rund um (. . .) Demonstrationen ausgestellt wurden», schreibt die Medienstelle.

21 Fälle bei Regionaler Staatsanwaltschaft

Wenn die Polizei jemanden anzeigt und die Staatsanwaltschaft nach Prüfen der Anzeige zur Auffassung gelangt, dass die Anzeige berechtigt ist, erhält die oder der Fehlbare in der Regel eine Busse.

Wie es bei der Berner Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage hiess, sind bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland im Dezember 21 Widerhandlungen gegen die Maskenpflicht behandelt worden. Die ausgesprochene Busse beträgt in der Regel 250 Franken. Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ist eine von vier regionalen Staatsanwaltschaften im Kanton Bern.

Nichts zu tun gab die Maskentragpflicht bisher dem Regionalgericht Bern-Mittelland, wie es dort auf Anfrage hiess. Das heisst, dass bisher niemand einen von der Staatsanwaltschaft ausgestellten Strafbefehl an diesem Gericht anfocht. Das Berner Regionalgericht ist eins von vier Regionalgerichten im Kanton Bern.

Im Kanton Bern früher als landesweit

Noch vor dem Bundesrat beschloss die Berner Kantonsregierung Anfang Oktober eine Maskenpflicht in Einkaufsläden, Bahnhöfen und anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Die nationale Maskentragpflicht in öffentlichen Räumen folgte am 19. Oktober.

Schon zuvor galt eine Maskentragpflicht landesweit im öffentlichen Verkehr sowie im Kanton Bern beispielsweise in Gefängnissen.

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