Berner FachhochschuleVerwaltungsgericht spricht Biel erneut umstrittene Parzelle zu
SDA
15.8.2019 - 16:34
Die Stadt Biel wird Anfang Oktober vorzeitig Besitzerin eines Grundstücks, das für den Bau des Campus Biel der Berner Fachhochschule (BFH) benötigt wird. Das hat das bernische Verwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden.
Ab 1. Oktober wird die Stadt Biel damit Vermieterin von gut 20 Wohnungen in zwei zusammengebauten Mehrfamilienhäusern, welche sich auf der fraglichen Parzelle befinden. Dies, sofern das neuste Urteil rechtskräftig wird.
Es ist bereits das zweite Mal, dass sich das bernische Verwaltungsgericht mit der Parzelle auf dem sogenannten Feldschlössli-Areal beschäftigt. Schon Anfang Jahr entschied es, die Stadt Biel könne vorzeitig Besitzerin der Parzelle werden. Der entsprechende Entscheid des Vizepräsidenten der kantonalen Enteignungsschätzungskommission sei nicht zu beanstanden.
Dann aber entschied das Bundesgericht, das Verwaltungsgericht habe dem Besitzer des Grundstücks, einer Privatperson, das rechtliche Gehör verwehrt. Dies bei der Behandlung der Appellation dieses Mannes gegen den genannten Entscheid. Das Verwaltungsgericht müsse ein neues Urteil fällen.
Das Berner Gericht hatte seinen Entscheid eine Woche vor den Ablauf einer Frist gefällt, die es dem Eigentümer der Parzelle zur Stellungnahme zu einer Eingabe gewährt hatte.
An der Urne genehmigte Planung
Auch nach dem Urteil des Bundesgerichts betrachtet das Berner Verwaltungsgericht die Sachlage gleich wie im ersten Urteil, wie bei der Lektüre des zweiten Urteils klar wird. Es schreibt, die fragliche Parzelle gehöre zu einer Zone für öffentliche Nutzungen.
Wenn ein Zonenplan oder ein Überbauungsplan genehmigt sei, verfüge eine Gemeinde über das Enteignungsrecht für die in diesen Plänen festgelegten Zonen für öffentliche Nutzungen. Eine nachträgliche Anfechtung von Nutzungsplänen sei nur ausnahmsweise zulässig – im vorliegenden Fall aber nicht.
Das Bieler Stimmvolk genehmigte 2013 an der Urne die Überbauungsordnung, welche auf der Zone mit Planungspflicht «Feldschlössli-Areal» basierte. Das war der entscheidende Punkt.
Hauptverfahren noch offen
Im Urteil geht es aber nur um eine «vorzeitige Besitzeseinweisung», damit die Bauarbeiten am Campus Biel der Berner Fachhochschule möglichst bald beginnen können. Die Stadt Biel hatte darum ersucht. Noch nicht entschieden ist das Enteignungsverfahren an sich, das nach wie vor bei der kantonalen Enteignungsschätzungskommisison hängig ist.
Das Verwaltungsgericht schreibt, die Stadt Biel habe ein erhebliches Interesse an der vorzeitigen Besitzeseinweisung. An der zeitlichen Dringlichkeit des Bauvorhabens habe sich nichts geändert, «auch wenn der ursprüngliche Zeitplan angepasst werden muss.» Diese Interessen am raschen Fortschritt des Baus überwögen die finanziellen Interessen des Grundbesitzers. Dessen finanzielle Nachteile könnten ausgeglichen werden.
Bauherr auf dem Bieler Feldschlössli-Areal ist nicht die Stadt Biel, sondern der Kanton Bern. Die Stadt Biel will dem Kanton aber für das geplante Gebäude ein langjähriges Baurecht einräumen. Für das Enteignungsrecht der Stadt Biel sei dieser Umstand unerheblich, schreibt das Gericht. Wenn das Gebiet überbaut werden solle, müsse die Parzelle ins Eigentum der Stadt Biel übergehen.
Kanton erwartet Bauentscheid
In Biel will die BFH respektive will der Kanton Bern die beiden Departemente Technik und Informatik sowie Architektur, Holz und Bau konzentrieren. Der Kanton Bern rechnet mit Kosten von 233,5 Mio. Franken. Bereits Anfang 2018 starteten Aushubarbeiten, koordiniert mit archäologischen Grabungen.
Eine Kamera auf der eigens für das Projekt eingerichteten Internetseite zeigt den Baufortschritt: Die Baugrube ist ausgehoben – bis auf jenen Teil, auf denen die erwähnten Mehrfamilienhäuser stehen.
Wie Michael Frutig vom kantonalen Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) am Donnerstag auf Anfrage sagte, starten in diesen Tagen Pfählarbeiten in der Baugrube. Dafür liege eine Teil-Baubewilligung vor.
Das AGG hofft, im Verlauf des Herbsts vom Seeländer Statthalter den Gesamtbauentscheid für den Campus zu erhalten, so dass Ende Jahr der eigentliche Baustart erfolgen könnte. Frutig sagt, der Gesamtbauentscheid könne unabhängig vom Enteignungsverfahren gefällt werden.
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