Fette Beute machten im Mai 2015 zwei Männer, welche in Gstaad eine Bijouterie überfielen: Mit Schmuck und Uhren im Wert von über 900'000 Franken flüchteten sie. Nun ist auch der zweite von ihnen vom Regionalgericht Oberland in Thun verurteilt worden.
Das Gericht verhängte am Mittwoch gegen den 35-jährigen Rumänen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Raubs. Eine Freiheitsstrafe in gleicher Höhe hatte dasselbe Gericht bereits im März 2017 gegen seinen Kumpanen verhängt, wie Gerichtspräsident Jürg Santschi nach der Verhandlung auf Anfrage sagte.
Die Beute sei nie zum Vorschein gekommen, sagte Gerichtspräsident Santschi weiter.
Mit unechten Pistolen gedroht
Der am Mittwoch verurteilte 35-jährige hatte am 1. Mai 2015 in Gstaad zuerst das Verkaufsgeschäft betreten und Interesse für eine im Schaufenster ausgestellte Uhr gezeigt. Er verliess mit einer der Verkäuferinnen den Laden, um dieser die Uhr von aussen zu zeigen.
Dann betrat er das Geschäft in Begleitung der Frau wieder, wie der am Mittwoch Medienschaffenden abgegebenen Anklageschrift zu entnehmen ist. Doch folgte ihm nun der Komplize. Die beiden zückten darauf unechte, aber echt aussehende Pistolen und bedrohten damit die beiden Verkäuferinnen. Diese mussten niederknien.
In der Folge ergriffen die beiden Räuber Uhren und Schmuck im Wert von rund 912'000 Franken und stopften sie in zwei Rucksäcke. Vitrinen und Schaufenster zertrümmerten sie mit einem Hammer. Anschliessend flüchteten sie.
Im abgekürzten Verfahren
Der nunmehr verurteilte Rumäne ist seit Längerem im Gefängnis. Er befand sich zuerst in Auslieferungs- und Untersuchungshaft, danach im vorzeitigen Strafantritt. Er war vollumfänglich geständig. Sein Prozess ging am Mittwoch im sogenannten abgekürzten Verfahren über die Bühne und dauerte nur rund eine Stunde lang.
Bei solchen Verfahren haben sich im Vorfeld des Prozesses die beiden Parteien auf ein Strafmass geeinigt. Das Gericht hat zu prüfen, ob der Angeklagte die Vorwürfe anerkennt, ob die Anklage mit den Akten übereinstimmt und ob die beantragten Sanktionen angemessen sind.
Das Thuner Kollegialgericht in Dreierbesetzung kam am Mittwoch zum Schluss, alle Voraussetzungen für ein solches Verfahren seien gegeben, und erhob die Anklageschrift zum Urteil. Der angeklagte Rumäne gab auch vor Gericht den Überfall auf die Gstaader Bijouterie zu und sagte, er akzeptiere die Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Der Mann ist einschlägig vorbestraft, wie aus den Ausführungen von Staatsanwältin Christine Schenk und von Gerichtspräsident Jürg Santschi hervorging.
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