Justiz Vorsorgliche Berufung der Bergbahnen Adelboden nach Urteilsspruch

SDA

8.5.2020 - 17:15

Nach dem Schuldspruch ihres Pistenchefs nach einem tödlichen Skiunfall legen die Bergbahnen Adelboden vorsorglich Berufung ein. Über einen allfälligen Weiterzug des erstinstanzlichen Urteils ans Obergericht wollen sie erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils entscheiden.

Die Bergbahnen wollen die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung mit Experten der Branche in Ruhe analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden, wie das Unternehmen mitteilte. Die Zeitung «Blick» hatte am Freitag über den Weiterzug des Urteils berichtet.

«Wir bedauern es sehr, dass es im Februar 2015 im Adelbodner Skigebiet zu diesem tragischen Unfall kam, bei dem ein Kind leider sein Leben verlor», schreiben die Bahnen in einer Stellungnahme.

Und weiter: «Natürlich sind wir enttäuscht über den Schuldspruch. Denn wir sind der Auffassung, dass unser Pistenteam und vor allem auch der nun verurteilte damalige Pistenchef die Pflichten korrekt und nach besten Wissen und Gewissen wahrgenommen haben.»

Markiert, aber nicht gesichert

Die Einzelrichterin hatte den Pistenchef der Bergbahnen am Mittwoch der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 130 Franken ausgefällt.

Der Pistenverantwortliche der lokalen Bergbahnen habe die Stelle, wo sich der Unfall ereignete, zwar markiert, aber nicht genügend gesichert, befand das Gericht.

Das Mädchen aus dem Kanton Schwyz fuhr im Februar 2015 als Teil einer Skischulgruppe von Luegli nach Geils und folgte offenbar auf einer Kuppe Spuren, die von der Piste weg führten. Rund 1,2 Meter von der Piste entfernt, fiel es kopfvoran in einen fast drei Meter tiefen Graben und blieb dort stecken.

In dem mit Eiswasser und Schnee gefüllten Graben bekam es keinen Sauerstoff mehr und erlitt zudem innere Blutungen, weil es offenbar auf seinen Stock gefallen war. Noch am Unfalltag erlag die 13-Jährige im Spital einem mehrfachen Organversagen.

Vermeidbares Unglück

Der Pistenchef als Verantwortlicher für die Sicherheit der Skifahrer im Gebiet der Bergbahnen Adelboden habe «nicht nichts getan», stellte die Thuner Einzelrichterin in der Begründung ihres Urteils klar.

Der Mann habe den wasserführenden, aber zum Unfallzeitpunkt überschneiten Bach im Bereich des Pistenrands markiert. Doch in einem Randbereich von zwei Metern neben einer Piste müssten solche potenziellen Gefahren auch gesichert werden. Das Mädchen habe die Gefahr des Grabens nicht erkennen können.

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