JurafrageWahlfälschung in Moutier: Drei Strafbefehle und sieben Anklagen
SDA
27.7.2020 - 10:41
Die umstrittene Moutier-Abstimmung von 2017 hat für zehn Personen ein rechtliches Nachspiel. Sieben von ihnen müssen sich wegen Wahlfälschung vor Gericht verantworten, drei weitere haben bereits einen Strafbefehl akzeptiert.
Die zehn betroffenen Personen sollen sich an der Abstimmung 2017 über die Kantonszugehörigkeit von Moutier beteiligt haben, obwohl sie zum Zeitpunkt des Urnengangs gar nicht im Städtchen wohnhaft waren. Das teilte die regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland am Montag mit.
Ob es sich um Projurassier oder um Proberner handelt, geht aus dem Communiqué nicht hervor. Der Tatbestand der Wahlfälschung ist in Artikel 282 des Strafgesetzbuchs geregelt: Wer unbefugt an einem Urnengang teilnimmt, wird zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder zu einer Geldstrafe verurteilt.
Knappe Mehrheit
Bei der Abstimmung vom 18. Juni 2017 gab es eine knappe Mehrheit für einen Wechsel zum Kanon Jura. 137 Stimmen gaben den Ausschlag. Das bernische Verwaltungsgericht erklärte den Urnengang später wegen teilweise gravierender Unregelmässigkeiten für ungültig.
Das Gericht begründete dies unter anderem mit dem starken Verdacht auf irreguläre Führung des Stimmregisters, fiktive Wohnsitznahme und Abstimmungstourismus. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts wurde rechtskräftig, nachdem die Projurassier auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichteten.
Offene Fragen
Die Abstimmung soll 2021 wiederholt werden. Das Resultat soll diesmal über alle Zweifel erhaben sein, darin sind sich alle Parteien einig.
Der Kanton Bern nahm in den letzten Monaten das aktuelle Stimmregister der Gemeinde unter die Lupe. Er kam zum Schluss, dass mehrere Dutzend Einträge abgeklärt werden müssen. Das bedeute aber nicht, dass etwas nicht stimme, betonte der Kanton in einer Pressemitteilung von Anfang Juli.
Sechs Untersuchungen eingestellt
Unabhängig davon führte die Staatsanwaltschaft seit letzten November insgesamt 16 Untersuchungen wegen Wahlfälschung bei der Abstimmung von 2017. Sechs Untersuchungen wurden mittlerweile eingestellt. In diesen Fällen konnten die Betroffenen nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt des Urnengangs tatsächlich in Moutier wohnhaft waren.