Nach dem Bundesgerichtsentscheid zum bernischen Polizeigesetz fordert das Referendumskomitee zum Transitplatz von Wileroltigen die Wiederholung der Abstimmung. Viele Befürworter des Transitplatzes hätten wegen des nun aufgehobenen Wegweisungsartikels im Gesetz Ja gestimmt.
Das Berner Stimmvolk habe den Transitplatz «im falschen Glauben an den Wegweisungsartikel im Polizeigesetz angenommen», schreibt das Referendumskomitee in einer Mitteilung vom Mittwoch. Es werde in den kommenden Tagen eine Beschwerde gegen die Volksabstimmung vom 9. Februar rechtlich prüfen.
Das Berner Stimmvolk sagte im Februar mit 53,5 Prozent Ja zum Transitplatz für ausländische Fahrende am Rand der Autobahn A1 bei Wileroltigen. Vor der Abstimmung verwies etwa die EVP Kanton Bern in ihrer Abstimmungsempfehlung auf den Wegweisungsartikel im Polizeigesetz und sagte Ja.
Im März 2019 sagte der Thuner Stadtpräsident und Grossrat Raphael Lanz im Grossen Rat, das neue Polizeigesetz gebe der Kantonspolizei mehr Mittel in die Hand, wenn es gelte, illegal campierende Fahrende wegzuweisen. Dies, sofern der Kanton Bern über einen Transitplatz verfüge.
Ohne einen solchen Platz würden der Polizei diese Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen, gab Lanz zu bedenken.
SVP-Grossrat Patrick Freudiger konterte damals, dass es noch gar nicht so sicher sei, dass der entsprechende Passus im Polizeigesetz rechtmässig sei. Die Beschwerdefrist sei noch nicht abgelaufen. Schlechtestenfalls hätte der Kanton einen Platz bewilligt, aber die Kantonspolizei keine zusätzlichen Möglichkeiten zur Wegweisung.
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