Belprahon
Gegen die Abstimmung vom 17. September zur künftigen Kantonszugehörigkeit der Gemeinde Belprahon ist ein zweiter Rekurs eingegangen. Die Urheber finden, der Urnengang von Mitte September habe nicht im geeigneten Rahmen stattgefunden.
Wie das Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Berner Jura am Freitag bekanntgab, machen die Urheber des Rekurses etwa geltend, die Abstimmungsurne sei am Schluss des Urnengangs randvoll gewesen. Deshalb sei es möglich, dass einzelne Stimmzettel hätten entfernt werden können.
Auch seien am 17. September und bei der eidgenössischen Abstimmung vom 24. September zwei Urnen zum Einsatz gekommen. Deshalb bestehe die Gefahr von Verwechslungen.
Ein erster Rekurs war bereits am 26. September eingereicht worden. Darin machen zwei Bürger geltend, die Einwohner von Belprahon hätten nicht in voller Kenntnis des Abstimmungsgegenstands entschieden. Denn wegen Rekursen gegen das Abstimmungsresultat von Juni in Moutier sei die künftige Kantonszugehörigkeit dieses Regionalzentrums noch offen.
In Moutier sagte das Stimmvolk Mitte Juni Ja zu einem Wechsel der Gemeinde vom Kanton Bern in den Kanton Jura, doch sind neun Rekurse noch hängig. In Belprahon und in Sorvilier sprach sich das Stimmvolk gegen einen Kantonswechsel aus. In der erstgenannten Gemeinde fiel der Entscheid knapp aus.
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