Justiz3,5 Jahre Gefängnis für Angeklagten nach Drogentod in Ausserschwyz
kad, sda
10.1.2023 - 15:58
Der Hauptangeklagte im Fall einer Drogenparty in Lachen SZ, die für eine 16-Jährige tödlich endete, soll für 3,5 Jahre ins Gefängnis. Das Schwyzer Strafgericht hat den Mann, dessen Morphin-Gemisch das Opfer getrunken hatte, wegen Unterlassung der Nothilfe verurteilt.
kad, sda
10.01.2023, 15:58
10.01.2023, 16:21
SDA
Vom Vorwurf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Tötung durch Unterlassen sprach das Gericht den Beschuldigten frei, wie es am Dienstag mitteilte. Diesen Tatbestand hatte der Staatsanwalt beim Prozess im Dezember ins Feld geführt und eine Freiheitsstrafe von 9,5 Jahren gefordert.
Er warf dem heute 25-Jährigen vor, am 1. August 2020 eine PET-Flasche mit Betäubungsmittel an eine Party in einem Wohnhaus in Lachen mitgenommen zu haben. Eine Jugendliche, die daraus trank, starb an einer Morphinüberdosis. Laut dem Staatsanwalt hatte der Beschuldigte sie nicht am Konsum gehindert und später, als es ihr schlecht ging, keinen Rettungsdienst alarmiert.
Aus Sicht des Gerichts war der Beschuldigte hingegen vorsichtig im Umgang mit der PET-Flasche. Er habe sie versteckt und nachweislich sämtlichen Anwesenden verboten, daraus zu trinken. Das Opfer habe dies missachtet. Er sei daher vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen freizusprechen.
Vier Personen schuldig
Schuldig sei er dagegen der Unterlassung der Nothilfe, da er trotz Erkennen der unmittelbaren Lebensgefahr nicht den Rettungsdienst alarmierte. Dies hatte auch der Verteidiger gefordert.
Wegen Unterlassung der Nothilfe verurteilte das Gericht auch drei weitere Anwesende der Party und belegte diese mit bedingten Freiheitsstrafen zwischen zehn und 14 Monaten. Auch ihnen sei die unmittelbare Lebensgefahr bekannt gewesen, in der das Opfer schwebte. So hätten mehrere Personen dessen Atmung und Puls kontrollierten und diskutiert, ob die Jugendliche ins Spital zu bringen sei.
Der Hauptbeschuldigte wurde zudem für eine Reihe weiterer Delikte verurteilt. Die unbedingten Freiheitsstrafe von 42 Monaten wird zu Gunsten einer Massnahme für junge Erwachsene in einer psychiatrischen Klinik aufgeschoben. Der Beschuldigte befindet sich bereits dort.
Er muss zudem 80 Prozent der Verfahrenskosten von rund 147'000 Franken übernehmen. Aus Resozialisierungsgründen wird ihm ein Teil der Kosten erlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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