Flüchtlinge 39 Luzerner Gemeinden erfüllen Asyl-Aufnahmesoll noch nicht

we, sda

16.1.2023 - 15:51

Im Durchgangszentrum  Sonnenhof in Emmenbrücke gibts Platz für Flüchtlinge. (Archivbild)
Im Durchgangszentrum Sonnenhof in Emmenbrücke gibts Platz für Flüchtlinge. (Archivbild)
Keystone

39 Luzerner Gemeinden haben es noch immer nicht geschafft, die gemäss kantonalem Verteilschlüssel geforderten Asyl-Unterkunftsplätze zur Verfügung zu stellen. Insgesamt müssen nun 61 Gemeinden Ersatzabgaben bezahlen, weil sie die Vorgabe des Kantons nicht fristgerecht erfüllten.

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Der Kanton war im vergangenen Jahr bei der Unterbringung von Schutzsuchenden an die Grenzen gestossen. Deshalb entschied der Luzerner Regierungsrat im Juni 2022, den Gemeinden Flüchtlinge zuzuweisen. Dazu legte er einen Verteilschlüssel von 23,5 Plätzen pro 1000 Einwohner fest.

Weil in der Folge weniger Flüchtlinge ankamen, als erwartet, lockerte die Regierung im August die Vorgabe. Die Gemeinden mussten bis am 1. September bloss 75 Prozent der geforderten Kontingente bereithalten, also 17,6 pro 1000 Einwohner.

Insgesamt erhielten 74 der 80 Luzerner Gemeinden einen Zuweisungsentscheid, die sechs anderen Gemeinden hatten ihr Aufnahmesoll bereits erfüllt.

Den 74 Gemeinden blieb bis am 1. September 2022 Zeit, die gemäss Verteilschlüssel geforderten Unterbringungsplätze bereit zu stellen. Vor Ablauf der zehnwöchigen Frist hatten insgesamt 19 Gemeinden ihr Aufnahmesoll erreicht.

61 Gemeinden werden zur Kasse gebeten

Nun teilte die Staatskanzlei am Montag mit, dass weitere 22 Gemeinden – zwar nicht fristgerecht, aber bis Ende Dezember ihr Aufnahmesoll erreichten. Diese müssen nun, gleich wie jene 39 Gemeinden, die aktuell die Vorgabe des Kantons noch immer nicht erfüllen, Ersatzabgaben bezahlen. Insgesamt fehlen noch 706 Asylplätze.

Die vom Kanton in Rechnung gestellten Ersatzabgaben für die 61 säumigen Gemeinden belaufen sich auf 1,67 Millionen Franken und kommen jenen Gemeinden zugute, die ihr Aufnahmesoll übererfüllten.

Sollte eine Gemeinde mit der Rechnung nicht einverstanden sein, kann sie diese unter Angabe der Gründe innert 30 Tagen an die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen zurückweisen. Dies prüfe die Einwände und korrigiere die Rechnung, falls die Einwände berechtigt seien, heisst es.

Der Kanton anerkennt die grossen Bemühungen der Gemeinden, wie es in der Medienmitteilung heisst. Seit Juni 2022 konnten «dank vereinten Kräften» bisher rund 2500 neue Unterkunftsplätze geschaffen werden.