Im Rahmen der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes muss auch die Stadt Luzern öffentlich zugängliche Anlagen des öffentlichen Verkehrs hindernisfrei gestalten. Der Stadtrat beantragt dem Parlament dafür einen Kredit in der Höhe von 39,69 Millionen Franken.
Der Stadtrat will, wann immer möglich, bei der Umsetzung Synergien zu bestehenden oder geplanten Projekten nutzen, wie er im am Dienstag veröffentlichten Bericht und Antrag schreibt.
Eine vorzeitige Anpassung der restlichen Bushaltestellen will der Stadtrat nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit ausführen lassen - und zwar nach Priorität A, B und C gestaffelt. Der Stadtrat beantragt dem Parlament für alle Massnahmen einen Kredit von 39,69 Millionen Franken.
Als verhältnismässig bezeichnet die Stadtregierung vorerst 73 der 175 Bushaltekanten auf den Gemeindestrassen. Weitere neun Kanten sollen im Rahmen von bestehenden Projekten angepasst werden und 42 Kanten will sie gemeinsam mit geplanten Projekten zur Aufwertung des öffentlichen Raums hindernisfrei gestalten lassen.
Bei acht Haltekanten sei bereits heute ein autonomer Ein- und Ausstieg gewährleistet, heisst es weiter. Und eine Anpassung der verbleibenden 43 Bushaltekanten beurteilt der Stadtrat zum heutigen Zeitpunkt als "nicht machbar".
Damit die 35 Haltekanten mit Priorität A bis voraussichtlich 2025, die 25 Haltestellen mit Priorität B bis 2027 und jene 13 mit Priorität C bis 2029 angepasst werden können, beinhaltet der beantragte Kredit auch eine zusätzliche Projektleitungsstelle.
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