Der Kanton Aargau muss ab kommendem Jahr weniger an die Zürcher und Luzerner Kultureinrichtungen bezahlen. Die drei Verhandlungspartner einigten sich auf einen Kompromiss. Angeregt hatte die Senkung der Kulturlastenbeiträge ein Vorstoss im Aargauer Parlament.
Das Postulat hatte 2016 die Neuverhandlung des Kulturlastenausgleichs mit dem Ziel verlangt, die Beiträge auf jährlich 4,9 Millionen Franken zu senken. Man habe sich in den mehrmonatigen Verhandlungen darauf geeinigt, dass der Kanton Aargau während sechs Jahren 5,25 Millionen jährlich bezahlt, schrieben die drei Kantone am Freitag in einer Mitteilung.
Gegenwärtig belaufen sich die Aargauer Beiträge auf insgesamt 5,6 Millionen Franken pro Jahr, davon gehen 4,7 Millionen Franken an den Kanton Zürich und 0,9 Millionen Franken an den Kanton Luzern. Der Kompromiss sei ein finanzielles Entgegenkommen von Zürich und Luzern.
Verzichtet wird hingegen darauf, die Beiträge als Pauschale festzulegen, wie es das Postulat ebenfalls gefordert hatte. Bislang wurden sie alle drei Jahre neu berechnet. Ein solcher Wechsel lasse sich im Rahmen der geltenden interkantonalen Vereinbarung nicht umsetzen und würde den Austritt des Kantons Aargau aus der Vereinbarung bedingen, heisst es in der Mitteilung.
Grosse Rat muss entscheiden
Der Kanton Aargau bekenne sich mit dem Verbleib zur bundesrechtlichen Verpflichtung zum Kulturlastenausgleich. Noch ist die Einigung nicht unter Dach und Fach: Der Aargauer Grosse Rat wird dazu Stellung nehmen können.
Seit 2010 überweist der Kanton Aargau jährlich Beiträge an die Kantone Zürich und Luzern für die Leistungen überregionaler Kultureinrichtungen, die auch von Menschen aus dem Aargau in Anspruch genommen werden. In Zürich profitieren das Opernhaus, das Schauspielhaus und die Tonhalle davon, in Luzern das Kultur- und Kongresszentrum (KKL), das Luzerner Theater sowie das Luzerner Sinfonieorchester.
Der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen sind auch Uri, Schwyz und Zug beigetreten. Schwyz tritt per Ende 2021 aus, wird aber weiterhin Beiträge leisten. Auch Ob- und Nidwalden zahlen, ohne Vertragspartner zu sein.
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