Der Fall zweier Asylsuchender, die ihre Lehre im Kanton Obwalden abbrechen müssen, weil ihr Asylgesuch abgelehnt wurde, hat am Mittwoch im Kantonsrat für Kritik gesorgt. Die Regierung bedauerte die Situation, sieht aber keinen Handlungsspielraum.
Die Kantonsräte Leo Spichtig und Walter Wyrsch hatten in ihrer Interpellation vom Regierungsrat wissen wollen, ob er eine Möglichkeit sehe, sich für die beiden Lehrlinge aus Eritrea einzusetzen. Die Regierung winkte ab, sie könne keine weiteren Schritte unternehmen.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht 2018 die Asylanträge letztinstanzlich abgewiesen habe, halten sich die jungen Männer illegal in der Schweiz auf. Eine Rückschaffung nach Eritrea ist nicht möglich. Rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende dürften keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Die Betroffenen leben seit rund vier Jahren in der Schweiz, hatten im Sommer ihre Ausbildung in einem Metallbaubetrieb in Kägiswil angetreten und verfügten über Arbeitsverträge bis 2020 respektive 2022.
Fehlende Anstrengung
Mit der Antwort der Regierung waren die Interpellanten nicht zufrieden. «Wir sehen keine ernsthafte Anstrengung in der Sache», sagte Spichtig am Mittwoch im Parlament. Mit einem mutigem Vorstoss an das Staatssekretariat für Migration (Sem) hätte der kleine Kanton Obwalden etwas bewirken können, etwa mit dem Antrag auf eine Übergangsfrist für die Zeit der Ausbildung. Es gehe darum, die Gesetzgebung des Asylwesens zu überdenken.
Die beiden Betroffenen repräsentierten dutzende wenn nicht hunderte abgewiesene Asylsuchende. Statt zu arbeiten müssten sie nun abwarten, das sei sinnlos. Mit einer guten Ausbildung könnte Entwicklungshilfe in zweifacher Hinsicht stattfinden. Einerseits könnten die Menschen ihre Familien unterstützen und anderseits Know how erwerben.
«Es gibt nichts zu diskutieren», sagte der zuständige Regierungsrat Daniel Wyler. Die Situation sei klar. Es sei sehr viel im Hintergrund gelaufen. Er habe stundenlang diskutiert und telefoniert, vergebens.
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