Finanzen AFR 18 nicht einziger Grund für Probleme in Gemeindebudgets

SDA

3.12.2019 - 15:29

Im Kanton Luzern fordert die Umsetzung der Aufgaben- und Finanzreform (AFR 18) viele Gemeinden, weil sie 2020 stärker als erwartet belastet werden. Schuld an der Mehrbelastung in den Budgets sei aber nicht nur der AFR, teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit.

Der Kanton setzte für die Umsetzung des AFR 18 eine Begleitgruppe ein, die sich am Montag zu einem ersten Workshop getroffen hat. In diesem hätten die Vertreter der Gemeinden Buchrain, Ebikon, Eschenbach, Flühli, Hitzkirch, Luzern, Meggen, Menznau, Schenkon, Schlierbach sowie des Verbandes der Luzerner Gemeinden gemeinsam die Themen, Schwerpunkte und den Fahrplan für die weiteren Arbeiten der Begleitgruppe festgelegt, teilte die Staatskanzlei mit.

Die AFR 18 war von den Stimmberechtigten im Mai 2019 nach einem heftigen Abstimmungskampf beschlossen worden. Einige Gemeinden bekämpften das Projekt, weil sie eine übermässige finanzielle Belastung befürchteten.

Tatsächlich werden einige Gemeinden gemäss ihren Budgets 2020 stärker von der Reform belastet als ursprünglich prognostiziert worden war. Analysen des Finanzdepartements hätten gezeigt, dass die Differenzen zwischen den Gemeindebudgets 2020 und den Zahlen der AFR 18 nicht nur durch die Reform begründet seien, teilte die Staatskanzlei mit.

Vorsichtig budgetiert

Weitere Ursachen für die Unterschiede sind gemäss Staatskanzlei von der AFR 18 unabhängige Entwicklungen in den kommunalen Haushalten, politische Entscheide mit Einfluss auf die Gemeindefinanzen und eine vorsichtige Budgetierung. Zudem hat die Finanzkraft der meisten Luzerner Gemeinden zugenommen.

Auch wenn die Abweichungen zu den Finanzplänen nicht nur in der AFR 18 begründet seien, stünden die Gemeinden und der Kanton vor substantiellen Herausforderungen, schreibt die Staatskanzlei. Deshalb müssten die dynamischen Auswirkungen der AFR 18 regelmässig untersucht werden. Zudem gelte es zu überprüfen, ob die Aufgaben im Sinne einer effizienten Leistungserbringung am richtigen Ort angesiedelt seien.

Ein erster Wirkungsbericht zur AFR 18 müsste 2024 ausgearbeitet werden. Eine Mehrheit der Gemeindevertreter habe sich für eine frühere Erstellung des Wirkungsberichts ausgesprochen, teilte die Staatskanzlei mit.

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