Öffentliche Finanzen AFR18 bleibt trotz grundsätzlich positiver Bilanz Zankapfel

rl, sda

5.12.2023 - 13:29

Die Luzerner Gemeinden wie etwa die beiden Städte Luzern und Kriens haben sich in den letzten Jahren finanziell unterschiedlich entwickelt. (Archivaufnahme)
Die Luzerner Gemeinden wie etwa die beiden Städte Luzern und Kriens haben sich in den letzten Jahren finanziell unterschiedlich entwickelt. (Archivaufnahme)
Keystone

Im Kanton Luzern haben sich die Aufgaben- und Finanzreform AFR18 und der Finanzausgleich nach Ansicht von Kanton und Gemeinden bewährt. Obwohl sich bezüglich der AFR18 die Befürchtungen der Gemeinden nicht bewahrheiteten, fordern diese grössere Korrekturen als von der Kantonsregierung geplant.

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Finanzdirektor Reto Wyss (Mitte) hat am Dienstag die beiden Berichte vorgestellt, welche die Wirkungen der Aufgaben- und Finanzreform sowie des Finanzausgleichs untersuchten. Diese Themen würden Kanton und Gemeinden in ihrem Kern betreffen, sagte er. Beide Staatsebenen stünden finanziell sehr gut da.

Mit dem Finanzausgleich werden Gemeinden, welche unverschuldet tiefe Einnahmen oder hohe Ausgaben haben, entlastet. Der Wirkungsbericht zeigt, dass dies funktioniert. Die Steuerfüsse der finanzschwachen Gemeinden wären ohne Finanzausgleich mehr als doppelt so hoch wie heute.

Dennoch plant der Regierungsrat einzelne Optimierungen. Zudem soll das entsprechende Gesetz teilrevidiert werden, weil das Wachstum der Unternehmenssteuern geografisch sehr ungleich verteilt ist und im Finanzausgleich zu sprunghaften Veränderungen führt.

Aufgaben entflochten

Umstrittener als der Finanzausgleich ist die AFR18, die 2019 von den Stimmberechtigten gutgeheissen wurde. Mit diesem wurden die Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden entflochten. Es gab auch finanzielle Verschiebungen.

Eine Massnahme, welche die Gemeinden für ein Jahr zu einer Steuersenkung verpflichtete, damit der Kanton seine Steuern erhöhen konnte, wurde 2020 vom Bundesgericht für unzulässig erklärt. Noch heute sind vor Bundes- und Kantonsgericht Verfahren hängig, wie Wyss erklärte.

Trotz diesen Querelen zog der Regierungsrat eine positive Bilanz zur AFR18. Die Aufgaben der öffentlichen Hand seien sinnvoll entflochten worden und würden effizient erfüllt, teilte er mit.

Befürchtungen traten nicht ein

Befürchtungen der Gemeinden, sie hätten nach der Reform zu wenig Mittel, hätten sich zum Glück nicht bewahrheitet, erklärte Wyss. Kanton und Gemeinden stünden heute deutlich besser da als zuvor.

Allerdings waren die finanziellen Auswirkungen der Reform anders als bei der Erarbeitung angenommen. Der Kanton wurde, im Vergleich mit den einstigen Globalbilanzen, um 60 Millionen Franken stärker entlastet, die Gemeinden wurden um 45 Millionen Franken zusätzlich belastet.

Als Hauptgrund dafür genannt wurde, dass sich der Kanton und die Gemeinden erfreulich entwickelt hätten. Die Steuereinnahmen seien deutlich gestiegen. Trotz der Mehrbelastung hätten die Gemeinden viel mehr Geld, erklärte Natanael Rother, Referent im Finanzdepartement.

Gleichgewicht herstellen

Der Verband der Luzerner Gemeinden (VLG), der an der Erarbeitung des Wirkungsberichts beteiligt war, teilt die zur AFR18 vom Kanton gemachte Analyse, wie dessen Finanzexperte Markus Kronenberg ausführte. Im Gegensatz zum Regierungsrat fordert er aber Massnahmen gegen die Mehrbelastung der Gemeinden. Die AFR18 habe das Ziel der Haushaltsneutralität nicht erreicht, teilte der Verband mit.

Für den Regierungsrat ist aber kein weiterer Ausgleich angezeigt. Würden alle Aufgaben, und nicht nur die, welche von der AFR18 betroffen seien, verglichen, ergebe sich für den Kanton keinen Vorteil, teilte er mit.

Eine Korrektur machen will der Regierungsrat aber beim Wasserbau, neben der Bildung einer der grossen Bereiche der AFR18. Die AFR18 übertrug dem Kanton die Finanzierung des Wasserbaus. Weil es zu Projektverzögerungen kam, blieben die Ausgaben des Kanton unter den Erwartungen. Die Gemeinden sollen deswegen Ausgleichszahlungen von 15 Millionen Franken erhalten.

Die beiden Wirkungsberichte werden nun vom Kantonsrat behandelt. Die Debatte dazu dürfte im März 2024 geführt werden.