Kanton Luzern Wer Aludosen auf Wiesen wirft, soll wegen Tierquälerei bestraft werden können

SDA

1.9.2020 - 00:02

Weggeworfene Aludosen können das Leben von Kühen gefährden. (Symbolbild)
Weggeworfene Aludosen können das Leben von Kühen gefährden. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Der Luzerner Kantonsrat will eine härtere Bestrafung von Personen, die Aludosen auf Wiesen werfen und so das Leben von Kühen riskieren. Doch ein Alleingang des Kantons ist nicht möglich.

Wer Aludosen in eine Wiese wirft, gefährdet das Leben der Kühe und soll deswegen nicht mit einer kleinen Litteringbusse davon kommen. Dies fordert mehr als ein Drittel der Luzerner Kantonsratsmitglieder mit einer Motion. Dem Kanton sind aber die Hände gebunden.

Der Regierungsrat beantragt dem Parlament deswegen, die Motion «Kein Alu im Heu», die Roger Zurbriggen (CVP) eingereicht hat und die von 46 Ratsmitgliedern mitunterzeichnet worden war, abzulehnen. Der geforderte Straftatbestand lasse sich nur auf eidgenössischer Ebene festlegen.

Der Motionär weist in seinem Vorstoss darauf hin, dass das Wegwerfen einer Aludose bei einer Wiese oder beim Hauptbahnhof nicht dasselbe sei. Beim Bahnhof fänden regelmässige Strassenreinigungen statt, das Liegenlassen von Abfall sei dort eine geringfügige Übertretung, die zwar Kosten, aber keinen weiteren Schaden verursache.

Eine Aludose in einer Wiese gefährdet aber das Leben von Kühen. Wenn der Bauer das Gras maschinell zu Tierfutter verarbeitet, wird der Abfall zu messerscharfen Kleinteilen zerschnitten. Frisst die Kuh diese, kann sie gefährlichen verletzt werden.

Absichtlich Tierwohl bedroht

Zurbriggen ist deswegen der Ansicht, dass solche Abfallsünder in Landwirtschaftsland vorsätzlich das Tierwohl bedrohten und absichtlich den Eigentümer des Viehs schädigten. Eine Ordnungsbusse, die maximal 300 Franken hoch sein dürfe, sei nicht die richtige Bestrafung. Zurbriggen schlägt deswegen eine saftigere Bestrafung nach dem Tierschutzgesetz oder nach einem anderen Gesetz vor.

Der Regierungsrat sieht aber seine Hände gebunden. Der Tierschutz sei abschliessend auf Bundesebene geregelt, der Kanton könne keine weiteren Straftatbestände in diesem Bereich aufstellen. Die einzige Bestrafung, die kantonal möglich sei, sei die vom Kanton 2009 eingeführte Busse für das Wegwerfen von Abfall.

Im eidgenössischen Recht gebe es zwar gesetzliche Grundlagen für den Fall, dass ein Tier getötet oder verletzt werde, führte der Regierungsrat aus. Das Problem sei, dass es schwierig sei, in einem solchen Fall eine Verbindung zu einer bestimmten Aludose respektive zu einem Täter herzustellen.

Der Regierungsrat spricht sich deswegen dafür aus, dass auf eidgenössischer Ebene ein neuer Straftatbestand eingeführt wird. Mit diesem könnten zumindest auf frischer Tat ertappte Abfallsünder angemessen bestraft werden.

Runden Tisch angekündigt

Das Liegenlassen von Abfall auf der Luzerner Landschaft hatte auch Angela Lüthold (SVP) zur Eingabe eines Vorstosses gebracht. Sie fordert in ihrem Postulat, das der Regierungsrat teilweise annehmen will, ein Konzept zur Lancierung einer kantonalen Präventionskampagne.

Der Regierungsrat verweist in seiner Antwort auf die verschiedenen Aktivitäten von Gemeinden, Schulen und Abfallentsorgern gegen das Problem. Er spricht sich deswegen gegen eine kantonale Kampagne aus, will sich aber für eine Vernetzung der verschiedenen Akteure einsetzen und deswegen einen runden Tisch einberufen.

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