Prozess Angeklagter im Brotmesser-Prozess: «Habe einen Fehler gemacht»

SDA

23.8.2019 - 10:41

Der Mann, der wegen eines Messerangriffs am Donnerstag in Luzern vor Gericht stand, hält sich für unschuldig. Er habe dem Opfer bloss Angst einjagen wollen, verletzt habe er niemanden. Dass er das Messer geholt habe, sei indes ein Fehler gewesen.

Er sei kein Verbrecher, sagte der 45-jährige bei der Befragung. Er habe dem Opfer nur gedroht und mit dem Messer gefuchtelt, als ihm dieses aus der Hand rutschte, sei er weggelaufen. Er habe nicht zugestochen, es gebe keine Blutflecken. «Ich bin Muslim, das ist der Grund, weshalb mir das vorgeworfen wird», sagte er.

Er habe zum ersten Mal im Leben einen Fehler gemacht. Dieser habe darin bestanden, dass er auf ein Messer zurückgegriffen habe. Und dies auch nur, weil er ein paar Bier getrunken hatte. Er betonte, dass er kein psychisches Problem habe.

Das sah die Staatsanwältin anders. Gemäss einem Gutachten leide er unter paranoider Schizophrenie. Als er 2014 erstmals in die Schweiz kam, sei diese behandelt worden, der Beschuldigte habe aber die Medikamente eigenständig abgesetzt.

Behandlung in den Niederlanden

Die Anklage verwies auf die bewegte Geschichte des Beschuldigten. Dieser sei als Kind von Afghanistan nach Tadschikistan geschickt und dort zum Automechaniker ausgebildet worden. Nach einer Flucht über Pakistan landete er schliesslich in den Niederlanden und machte auch einen Arbeitsaufenthalt in London.

Der übermässige Alkoholkonsum habe beim Beschuldigten zur Symptomverstärkung seiner psychischen Erkrankung geführt, in diesem Zusammenhang sei die Tat zu sehen. Die geforderte stationäre Behandlung sei in den Niederlanden zu vollziehen, weil der Beschuldigten in der Schweiz nicht verankert sei.

Der Angeklagte sagte, er habe jahrelang in Europa gelebt, hier habe er nichts erreicht. «Für mich wäre es besser, wenn ich in Afghanistan wäre.» Sein Verteidiger forderte eine maximale Freiheitsstrafe von zwölf Monaten bedingt, bei einer Probezeit von zwei Jahren wegen einfacher Körperverletzung. Eine stationäre Massnahme und ein Landesverweis seien hingegen nicht angezeigt.

Der Privatkläger-Vertreter forderte 30'000 Franken Genugtuung für das Opfer. Dieses leide seit der Tat unter Depressionen und Verfolgungsangst und sei mehrmals in die psychiatrische Klinik eingewiesen worden.

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