Kantonsrat SZAnonyme Spenden bis 1000 Franken im Kanton Schwyz erlaubt
ss, sda
17.11.2021 - 12:29
Nach jahrelangen Streitereien ist das Schwyzer Transparenzgesetz endlich unter Dach: Parteien sollen für ihre Kampagnen im Kanton Schwyz pro Jahr künftig maximal 1000 Franken anonyme Spenden entgegennehmen dürfen. Der Parlamentsentscheid dazu fiel am Mittwoch äusserst knapp aus – mit 46 zu 45 Stimmen.
Keystone-SDA, ss, sda
17.11.2021, 12:29
SDA
In der Kantonsratsdebatte hatte die Mehrheit der vorberatenden Justiz- und Rechtskommission einen Antrag eingebracht, der die Obergrenze für anonyme Spenden auf 5000 Franken festsetzen wollte. Die Mitte und die FDP unterstützten diese Änderung der Vorlage des Regierungsrats, nicht aber die Mehrheit der SVP-Fraktion und die GLP.
Der Sprecher der SP, der auch zu den Mitinitianten der Transparenzinitiative der Juso gehört hatte, warf der Kommissionsmehrheit vor, das bereits löchrige Transparenzgesetz weiter abschwächen zu wollen. Die Gegner einer transparenteren Parteienfinanzierung hätten in den letzten Jahren alles daran gesetzt, den Volksentscheid zu dem Thema zu sabotieren.
Streit bis vor Bundesgericht
Die Schwyzer Stimmberechtigten hatten 2018 überraschend die Volksinitiative der Juso angenommen. Auch das daraus folgende Transparenzgesetz hiessen die Stimmberechtigten 2019 gut. Weil die Initianten damit nicht zufrieden waren, gelangten sie ans Bundesgericht.
Auf Geheiss des Bundesgerichts musste der Regierungsrat eine neue Vorlage erarbeiten, die am Mittwoch nun endlich ins Parlament kam.
In der Debatte sagte der Sprecher der SVP, dass seine Fraktion den Volksentscheid zum Transparenzgesetz akzeptiere – und dass diese Vorlage so rasch wie möglich umgesetzt werden solle.
Der für das Geschäft zuständige Regierungsrat Herbert Huwiler (SVP) betonte, dass die Obergrenze von 1000 Franken für anonyme Spenden den Anforderungen des Bundesgerichts entspreche. Eine 5000-Franken-Grenze wäre mit Unsicherheiten behaftet und könnte einen weiteren Gerichtsentscheid nötig machen, wie Huwiler zu verstehen gab.
So knapp der Kantonsratsentscheid zu Gunsten einer Spenden-Obergrenze von 1000 Franken ausfiel, so klar war das Votum in der Schlussabstimmung. Mit 92 zu 0 verabschiedete das Parlament das Transparenzgesetz.
Das Transparenzgesetz sieht im Weiteren vor, dass anonyme Spenden, die den Freibetrag von 1000 Franken übersteigen, an Dritte, etwa Institutionen oder Organisationen, für gemeinnützige Zwecke zugeführt werden müssen. Das Transparenzgesetz dürfte frühestens im Frühling 2022 in Kraft treten, also rund vier Jahre nach dem Volks-Ja zur Juso-Initiative.
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