Grosser Gemeinderat ZG Arbeit des Zuger Stadtparlaments soll höher entschädigt werden

SDA

9.11.2020 - 14:53

Die Stadtzuger Parlamentsmitglieder sollen mehr Sackgeld erhalten. (Symbolbild)
Die Stadtzuger Parlamentsmitglieder sollen mehr Sackgeld erhalten. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Mitglieder des Grossen Gemeinderats der Stadt Zug sollen ab 2021 ein um 10 Franken erhöhtes Sitzungsgeld erhalten. Auch die Grund- und Fraktionsentschädigungen sollen steigen. Die jährlichen Mehrkosten dürften sich auf rund 36'000 Franken belaufen, wie aus der am Montag publizierten Vorlage des Parlamentsbüros hervorgeht.

Heute beträgt das Sitzungsgeld eines Parlamentsmitglieds teuerungsbereinigt 139,65 Franken. Dieser Betrag soll auf 150 Franken erhöht werden. Um ebenfalls rund 10 Franken auf 160 Franken erhöht werden soll die Entschädigung für Mitglieder des Büros des Grossen Gemeinderats. Jedes Parlamentsmitglied erhält zudem eine Grundentschädigung von 1000 Franken statt bisher 600 Franken.

Deutlich besser honoriert werden soll das Präsidium für den Mehraufwand, den es leistet. Der Parlamentspräsident oder die Parlamentspräsidentin erhält neu eine zusätzliche Grundentschädigung. Diese beträgt 500 Franken. Das Sitzungsgeld wird um rund 40 Franken auf 250 Franken erhöht.

Mehr Geld in die Kasse erhalten auch die Fraktionen. Jede von ihnen erhält neu 6000 Franken statt bisher 5000 Franken. Für jedes Fraktionsmitglied gibt es zusätzliche 500 Franken. Bislang waren es 400 Franken. Die Erhöhungen für die Fraktionen wird vom Büro des Grossen Gemeinderats damit begründet, dass die Fraktionen wertvolle Vorbereitungstätigkeiten für die Parlamentsarbeit leisteten.

Die Erhöhung der Entschädigungen geht auf eine FDP-Motion zurück. Der Grosse Gemeinderat war zum Schluss gekommen, dass er im Vergleich mit den Parlamenten anderer Städte nur ungenügend entschädigt werde.

Auf weitere Anpassungen wird verzichtet, weil sich das bestehende System bewährt habe. Das Stadtparlament wird die Vorlage am 17. November behandeln. Sein Beschluss wird nicht dem fakultativen Referendum unterstehen.

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