Arbeitsunfälle Arbeiter unterschätzen Folgen eines Absturzes aus geringer Höhe

SDA

2.11.2017 - 12:55

Arbeiter unterschätzen die Folgen eines Absturzes aus geringer Höhe, wie eine neue Analyse der Berufsunfallzahlen der Suva zeigt. 50 Prozent der tödlichen Absturzunfälle ereignen sich nämlich aus Höhen von bis zu fünf Metern.

Pro Jahr verzeichnet die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) rund 9000 berufsbedingte Absturzunfälle, 280 dieser Unfallopfer tragen bleibende Schäden davon. "In 22 Fällen endet der Absturzunfall gar tödlich", schreibt die Suva in einer Medienmitteilung vom Dienstag zur neuen Analyse der Berufsunfallzahlen.

Praktisch bei jedem Absturzunfall werde eine der lebenswichtigen Regeln verletzt, heisst es weiter. Diese Regeln erarbeitete die Suva in Zusammenarbeit mit den betroffenen Betrieben bereits vor Jahren. Die Arbeiter müssten sich bewusst sein, dass sie mit ihrem Leben spielten, wenn sie ihre Arbeit nicht stoppten, falls sie eine der lebenswichtigen Regeln missachteten.

Dass das Einhalten dieser Regeln der einzige Weg sei, sich gegen gravierende Folgen von Abstürzen zu schützen, zeigten die von der Suva in Auftrag gegebenen Sturzsimulationen: Egal ob der Sturz ab drei, fünf oder acht Metern erfolgt, das Risiko ist gross, dass der Aufprall zuerst mit dem Kopf erfolgt.

Demzufolge liege die primäre Verletzungsgefahr bei einem schweren Schädel-Hirn-Trauma, was oft zu Invalidität oder zum Tod führe, hält die Suva weiter fest. Sie betont auch, dass ein Absturz beispielsweise aus drei Metern weniger als eine Sekunde dauere. In dieser Zeit habe die verunfallte Person keine Chance, den Fall und den Aufprall zu beeinflussen.

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