Coronavirus – SchweizAuch Schwyzer Regierung will Gastro-Branche besser unterstützen
kad, sda
8.1.2021 - 17:26
Der Schwyzer Regierungsrat prüft, wie er Gastro-Betriebe und andere Firmen, die wegen der Corona-Massnahmen nicht mehr arbeiten dürfen, stärker unterstützen kann. Sie sollen rasch über zusätzliche Liquidität in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen verfügen können.
Der Kanton Schwyz wolle sich an einem zweiten Härtefall-Paket des Bundes beteiligen, teilte das Volkswirtschaftsdepartement am Freitag nach einem Treffen mit Vertretern von GastroSchwyz mit. Sei dieses wie das erste Paket ausgestaltet, würde Schwyz rund 4 Millionen Franken zahlen und damit 8 Millionen Franken Bundesgelder auslösen, sagte Volkswirtschaftsdirektor Andreas Barraud (SVP) auf Anfrage.
Die Regierung warte auf den Entscheid des Bundes vom kommenden Mittwoch. Es sei alles vorbereitet, mit dem Ziel, Ende Februar das zweite Paket ins Kantonsparlament zu bringen. Im Dezember hatte der Schwyzer Kantonsrat bereits ein erstes Härtefall-Paket von insgesamt 15 Millionen Franken gutgeheissen.
Anrecht auf Beiträge daraus haben allerdings nur Unternehmen, die mindestens 40 Prozent Umsatzeinbusse geltend machen können. Das sei auch für viele Schwyzer Gastrobetriebe eine zu hohe Hürde, sagte Barraud.
Parallel zum Bundesprogramm prüfe man, wie die betroffenen Schwyzer Betriebe kurzfristig und passend finanziell unterstützt werden könnten, auch Branchenlösungen wären möglich, etwa in Form von Auffangpaketen mit speziellen Kriterien. Neben der Gastro-Branche seien auch die Event-, die Reise- und die Kulturbranche von der verordneten Schliessung stark betroffen. Uneingeschränkt weitergeführt werden die vereinfachte Kurzarbeitsentschädigung sowie die Corona-Erwerbsersatzentschädigung.
Auch der Luzerner Regierungsrat hat angekündigt, stärkere Unterstützung unter anderem für die Gastro-Branche zu prüfen. Am Donnerstag lancierte zudem die Arbeitsgruppe Gastgewerbe Luzern eine Petition. Der Kanton soll umgehend Massnahmen oder Entschädigungen nebst der unzureichenden Härtefallentschädigung vorschlagen, mit denen die Existenz des Gastgewerbes nachhaltig sichergestellt werden könne, lautet die Forderung.
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