Kommunale Wahlen LUAuch zweite Stimmrechtsbeschwerde in Beromünster abgewiesen
kad, sda
2.3.2023 - 17:28
Der Luzerner Regierungsrat hat auch die zweite Beschwerde gegen die Abstimmung über eine Initiative gegen die Überbauung des Schlösslihangs in Beromünster abgewiesen. Der Urnengang kann somit wie geplant am 12. März stattfinden, wie der Gemeinderat am Donnerstag mitteilte.
Keystone-SDA, kad, sda
02.03.2023, 17:28
SDA
Das Komitee, das hinter der Initiative «JA zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi» steht, hatte eine Verschiebung der Abstimmung verlangt. Es bemängelte, der Gemeinderat habe mit einer Medienmitteilung die Bevölkerung unzulässig beeinflusst. In dieser hatte er argumentiert, dass der Grundeigentümer bei einer Annahme der Initiative wegen eines enteignungsähnlichen Eingriffs mit 2,2 Millionen Franken entschädigt werden müsste.
An dieser Information hat der Regierungsrat nichts auszusetzen, er habe die Stimmrechtsbeschwerde daher abgewiesen. In seinem Entscheid hielt er laut der Gemeinde fest, dass sich im Zusammenhang mit der Neuzuordnung der Grundstücke Fragen zu den finanziellen Auswirkungen eines solchen Entscheids stellten.
Der Gemeinderat habe berechtigterweise ein Gutachten zu einer möglichen Entschädigungspflicht bei der Umsetzung der Initiative in Auftrag gegeben und darüber informiert. Andernfalls hätte er sich dem Vorwurf ausgesetzt, die Stimmberechtigten im Ungewissen zu lassen.
Der Regierungsrat stelle zusammenfassend fest, dass keine unzulässige Beeinflussung der Stimmberechtigten durch den Gemeinderat vorliege. Dass das Abstimmungsbüchlein ausgewogen sei, hielt die Regierung bereits in einem ersten Entscheid von Mitte Februar fest. Damals hatte sie eine erste Stimmrechtsbeschwerde des Initiativkomitees ebenfalls abgelehnt. Beide Entscheide sind noch nicht rechtskräftig und können beim Kantonsgericht angefochten werden.
Die Gemeindeinitiative will verhindern, dass der Schlösslihang mit elf Einfamilienhäusern verbaut wird. Das für die Überbauung vorgesehene Areal soll deswegen ausgezont und der Freihalte- respektive der Grünzone zugewiesen werden. Der Gemeinderat lehnt dies ab.
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