Landschaftsschutz Beide Luzerner Kulturlandschaft-Initiativen kommen vors Volk

SDA

4.2.2020 - 10:04

Gleich zwei Initiativen zum Landschaftsschutz gelangen im Kanton Luzern zur Abstimmung. (Symbolbild)
Gleich zwei Initiativen zum Landschaftsschutz gelangen im Kanton Luzern zur Abstimmung. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Die beiden Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» kommen zur Abstimmung. Das Komitee, das die Kulturlandschaft besser schützen will, bringt am 17. Mai die Verfassungs- und die Gesetzesinitiative an die Urne. Die Regierung setzt auf einen Gegenvorschlag.

Mit 6527 Unterschriften für die Verfassungsinitiative und 5845 Unterschriften für die Gesetzesinitiative würden beide Volksbegehren einen deutlichen Rückhalt in der Bevölkerung geniessen, teilte das Initiativkomitee am Dienstag mit. Kernstück des Anliegens sei die Verfassungsinitiative.

Sie will auf Verfassungsstufe erreichen, dass der Boden haushälterischer genutzt und die Zersiedelung eingedämmt wird. Die zweite Initiative will auf Gesetzesstufe die Forderungen umsetzen. Demnach müssten etwa Fruchtfolgeflächen in den Zonenplänen der Gemeinden klar erkenntlich eingetragen werden. Landwirtschaftliche Nutzflächen seien grösstmöglich, Fruchtfolgeflächen grundsätzlich vollumfänglich zu erhalten.

Laut der Kantonsregierung würde dies faktisch zu einem Bauzonenmoratorium führen. Sie lehnt beide Initiativen ab, hat aber einen Gegenentwurf zur Gesetzesinitiative ausgearbeitet. Dieser will etwa im Planungs- und Baugesetz die Erhaltung des Kulturlandes ausserhalb der Bauzone festhalten. Eine neue Bestimmung soll regeln, das abgetragener Boden zu erhalten sei und in seiner Fruchtbarkeit nicht beeinträchtigt werden darf.

Auszonungen angekündigt

Die bisherige Verordnungsbestimmung zu den Fruchtfolgeflächen soll auf Gesetzesstufe gehoben und verschärft werden. Und schliesslich will die Regierung Vorgaben über die Anordnung und Gestaltung der ausserhalb er Bauzonen zulässigen Bauten, Anlagen und Nutzungen erlassen. Das Parlament stimmte dem Gegenvorschlag mit 66 zu 49 Stimmen zu und lehnte beide Initiativen ab.

Der von Regierung und Kantonsrat ausgearbeitete Gegenvorschlag sei ungenügend, hält das Initiativkomitee fest. Er könne den Kulturlandschaftsverlust nicht stoppen. Deshalb lasse man die Stimmberechtigten über beide Initiativen entscheiden.

Vergangene Woche hatte der Regierungsrat angekündigt, dass im Kanton Luzern zu viel Bauland eingezont ist. 21 Gemeinden müssten im Rahmen der Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes des Bundes insgesamt 67 Hektaren Bauland auszonen. Der Kanton verfügte 2018 über rund 570 Hektaren unüberbaute Bauzone.

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