Justiz Berufung gegen Freispruch von ehemaligem Schwyzer Sportamtleiter

SDA

21.3.2019 - 15:13

Der ehemalige Leiter des Schwyzer Sportamts kommt erneut vor Gericht. Gegen den Freispruch vom Vorwurf des Betrugs und der arglistigen Täuschung durch das Strafgericht hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Auch nach der Urteilsbegründung des Strafgerichts sei aus Sicht der kantonalen Staatsanwaltschaft die Sachbeweis- und Rechtslage nach wie vor unklar. Dies rechtfertige einen Weiterzug, sagte der leitende Staatsanwalt Frédéric Störi auf Anfrage. Er bestätigte damit Medienberichte vom Donnerstag.

Somit wird sich das Kantonsgericht mit dem Fall beschäftigen müssen, nachdem das Strafgericht im vergangenen Herbst den ehemaligen Leiter der kantonalen Abteilung Sport von Schuld und Strafe freigesprochen hatte. Die Richter waren zum Schluss gekommen, dass der Beschuldigte nicht die Absicht hatte, sich persönlich zu bereichern oder den Sportverband zu schädigen.

Das Bildungsdepartement hatte 2015 gegen den Mann eine Anzeige eingereicht. In der Folge untersuchte die Staatsanwaltschaft die näheren Umstände, wie Gelder für die Sportförderung vergeben wurden und ging auch der Frage nach, ob dabei die entsprechenden Regeln angewendet wurden. Für den Angeklagten hatte sie eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten gefordert.

Das Gericht begründete den Freispruch unter anderem damit, dass der Beschuldigte nur einen kleinen Bruchteil der während eines Zeitraums von zehn Jahren geflossenen Gelder von insgesamt 1,8 Millionen Franken nicht für den Sport sondern für private Zwecke verwendet hatte – unter anderem für sein privates Auto und für die Studiengebühr seiner Tochter.

Er habe das für sich verwendete Geld als eine Art Entschädigung angesehen für die erheblichen Umtriebe, die im Zusammenhang mit seinem Job entstanden seien. Die jährlichen Auslagen seien zudem vom Sport-Toto-Kommissionspräsidenten und vom Präsidenten des Sportverbands des Kantons Schwyz unterschrieben worden.

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