Prozess Beschuldigter Autofahrer ist sich keiner Schuld bewusst

SDA

22.11.2019 - 11:08

Nach dem tödlichen Unfall vom 12. Juni 2015 werden die Autowracks abtransportiert. (Archivbild)
Nach dem tödlichen Unfall vom 12. Juni 2015 werden die Autowracks abtransportiert. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/STAATSANWALTSCHAFT LU

Der Autofahrer, der 2015 auf der Autostrasse in Malters LU mit einem Überholmanöver einen tödlichen Unfall verursacht haben soll, ist sich keiner Schuld bewusst. Er sei überzeugt, dass sein Manöver richtig gewesen sei, sagte er vor dem Kriminalgericht Luzern.

Der heute 25-Jährige sagte, er fühle sich nicht für den Tod der beiden Männer verantwortlich. Der entgegenkommende Autofahrer habe eine Lenkbewegung gemacht, die er nicht hätte machen müssen.

Der Verkehrsunfall geschah am frühen Morgen des 12. Juni 2015 auf der Umfahrungsstrasse von Malters. Dort darf, bei Gegenverkehr, mit maximal 100 km/h gefahren werden. Der Beschuldigte überholte ein Sattelmotorfahrzeug. Ein entgegenkommender Autofahrer wich aus. Dieser verlor dabei die Kontrolle über seinen Wagen, geriet auf die linke Fahrbahnhälfte und kollidierte dort frontal mit einem Auto. Die beiden Fahrzeuglenker starben am Unfallort.

Der Beschuldigte hat in den Augen der Staatsanwaltschaft mit seinem riskanten Überholmanöver den Tod der beiden Automobilisten verursacht. Er habe grob pflichtwidrig und unvorsichtig gehandelt Der Beschuldigte habe mit einem leistungsschwachen Auto, einer «Gurke», einen fast gleich schnell fahrenden Lastwagen überholt. Dies sei eine fahrerische Fehlleistung gewesen.

Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Hauptantrag wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr. In einem Nebenantrag fordert sie eine vierjährige Freiheitsstrafe, dies falls der Beschuldigte in der Beurteilung des Gerichts einen tödlichen Verkehrsunfall in Kauf genommen haben sollte. Er würde dann wegen mehrfacher eventualvorsätzlicher Tötung schuldig gesprochen.

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