Ein Urner Polizist, der wegen mutmasslicher Veruntreuung suspendiert ist, kann sich frühzeitig pensionieren lassen. Die Voraussetzung für eine fristlose Entlassung sieht die Urner Sicherheitsdirektion nicht gegeben.
Über die Frühpensionierung berichtete das Regionaljournal Zentralschweiz von Radio SRF am Dienstag. Der Beschuldigte soll als Kassier des Verbands Kantonspolizei Uri VKPUR 25'000 Franken aus der Vereinskasse für eigene Zwecke abgezweigt und rund 2000 Franken im Rahmen der Polizeiarbeit veruntreut haben.
Der Urner Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, dass er Anfang April von den Vorwürfen in Kenntnis gesetzt worden sei. Der Mann wurde am 13. April suspendiert. Gegen ihn wurden zwei Anzeigen eingereicht, diese sind bei der Staatsanwaltschaft hängig.
In der Zwischenzeit habe der Beschuldigte seine frühzeitige Pensionierung beantragt. Er bleibe suspendiert, habe aber während der ordentlichen Kündigungsfrist von drei Monaten noch Anrecht auf seinen Lohn.
Eine vorzeitige Pensionierung bei der Urner Polizei ist ab dem 58. Lebensjahr möglich. Von einer fristlosen Entlassung habe man abgesehen, sagte Moretti. Die Voraussetzungen dafür erachte man bei einem öffentlicher Arbeitgeber als nicht gegeben. Der Mann nehme mit dem frühzeitigen Abgang aber rechte finanzielle Einbussen in Kauf.
In Uri hatte die Sicherheitsdirektion im Herbst 2016 ein Mitglied der Kantonspolizei fristlos entlassen und Strafanzeige eingereicht. Das Obergericht verurteilte den Mann anschliessend wegen versuchter Begünstigung und Hinderung einer Amtshandlung. Allerdings erachtete es die fristlose Entlassung als nicht gerechtfertigt.
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