Bundesgericht Beschwerde gegen Neuschätzung von Grundstücken abgewiesen

SDA

11.12.2019 - 12:00

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke und Gewerbe im Kanton Schwyz abgewiesen. Der Beschluss der Regierung zur Umsetzung der Schätzung ist als solcher nicht anfechtbar.

Das Schwyzer Verwaltungsgericht trat auf die Beschwerde von zwei Privatpersonen gegen den Regierungsratsbeschluss vom Januar und gegen die anschliessende Vergabe der Arbeiten zur Neuschätzung nicht ein.

Das Bundesgericht bestätigt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil diesen Entscheid. Es hält fest, dass erst die von einer Neuschätzung betroffene Grundeigentümer Beschwerde einlegen können. Es stehe ihnen frei zu rügen, dass die Voraussetzungen für eine generelle Neuschätzung nicht erfüllt sei. (Urteil 2C_736/2019 vom 19.11.2019)

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