Persönlichkeitsschutz Besserer Schutz für Gewalt-Opfer in Nidwalden mit neuem Gesetz

we, sda

8.2.2021 - 09:44

Mit dem revidierten Persönlichkeitsschutzgesetz in Nidwalden soll die Kantonspolizei künftig die Fälle von häuslicher Gewalt behandeln. (Themenbild)
Mit dem revidierten Persönlichkeitsschutzgesetz in Nidwalden soll die Kantonspolizei künftig die Fälle von häuslicher Gewalt behandeln. (Themenbild)
Keystone

Der Kanton Nidwalden revidiert sein Persönlichkeitsschutzgesetz – auf der Grundlage des neuen Bundesgesetzes über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen. Ein Schwerpunkt der Teilrevision ist der Abbau zivilprozessualer Hürden.

So sollen Opfer von Gewalt, Drohungen und Stalking im Erkenntnisverfahren keine Gerichtskosten mehr zu tragen haben, teilte die Nidwaldner Staatskanzlei am Montag mit. Die Regierung schickte die entsprechende Gesetzesänderung in die externe Vernehmlassung. Sie dauert bis am 23. April.

Künftig soll auch das Schlichtungsverfahren entfallen. Indem Zivilgerichte ihre Entscheide den Strafverfolgungsbehörden, den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und der kantonalen Interventionsstelle mitteilen könnten, werde die Schnittstellenproblematik entschärft.

Das revidierte Gesetz sieht auch vor, dass Strafbehörden bei sistierten Strafverfahren bei bestimmten Delikten in Paarbeziehungen mehr Kompetenzen erhalten. Dadurch könnten sie eine beschuldigte Person zu einem Lernprogramm gegen Gewalt verpflichten.

Bei den Lernprogrammen erhält die Justiz- und Sicherheitsdirektion die Kompetenz, mit Dritten entsprechende Leistungsvereinbarungen abzuschliessen. Und künftig soll die Kantonspolizei als zuständige Stelle Fälle von häuslicher Gewalt behandeln.

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