KinderbetreuungBetreuungsbeiträge für Luzerner Kantonsratsmitglieder
SDA
3.3.2020 - 00:01
Luzerner Kantonsratsmitglieder sollen finanzielle Beiträge beantragen können, wenn sie ihre Kinder wegen ihrer politischen Arbeit betreuen lassen müssen. Dies schlägt der Regierungsrat in seiner Antwort auf ein Postulat vor.
Der inzwischen aus dem Parlament zurückgetretene Herbert Widmer (FDP) verlangt in seinem Vorstoss gute Rahmenbedingungen für politisierende Mütter kleiner Kinder. Er bittet den Regierungsrat zu prüfen, ob nicht im oder beim Parlamentsgebäude eine Kindertagesstätte (Kita) eingerichtet werden könne.
Der Regierungsrat lehnt dies ab. In seiner am Montag publizierten Antwort auf Widmers Postulat schreibt er, dass es zu wenig Sessionstage gebe, um eine Kita einzurichten. In einer solchen müssten die Kinder regelmässig betreut werden, was aber bei einer Parlaments-Kita nicht der Fall wäre. Zudem sei unklar, ob die Nachfrage für ein solches Angebot genügend gross wäre.
Der Regierungsrat bringt als Alternative einen Kinderhütedienst ins Spiel, verwirft diese Möglichkeit aber auch. Ein Kinderhütedienst sorge zwei bis drei Stunden für die Kinder. Dies sei, angesichts der Länge der Sessionstage, zu kurz.
Der Regierungsrat gibt zudem zu Bedenken, dass sich die politische Arbeit der Kantonsratsmitglieder nicht nur auf die Sessionstage beschränkt. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier müssten auch an Kommissionssitzungen, Fraktionssitzungen und Weiterbildungen teilnehmen.
Um die politische Arbeit prästieren zu können, seien die Kantonsratsmitglieder mit Kindern während des ganzen Jahres auf eine zuverlässige und qualitativ gute Kinderbetreuung angewiesen, schreibt der Regierungsrat. Ihr Bedarf unterscheide sich damit nur unwesentlich von demjenigen von Verwaltungsangestellten mit Elternpflichten.
Der Regierungsrat schlägt deswegen vor, den Kantonsratsmitgliedern die gleiche Unterstützung zukommen zu lassen wie den Verwaltungsangestellten. Diese können Betreuungsbeiträge beantragen. Die Höhe der Beiträge richten sich nach dem Einkommen. Der Regierungsrat geht davon aus, dass ein Parlamentsmitglied je nach Einkommen mit jährlichen Beiträgen von 1000 bis 3100 Franken rechnen kann.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, das Postulat teilweise erheblich zu erklären.
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