Zentralschweiz Bundesgericht kippt Zuger Kantonsratsentscheid zu Kiesabbau in Cham

kad, sda

12.2.2022 - 10:43

Gegen eine Kiesgrube hat sich die Gemeinde Cham ZG erfolgreich vor dem Bundesgericht gewehrt. (Symbolbild)
Gegen eine Kiesgrube hat sich die Gemeinde Cham ZG erfolgreich vor dem Bundesgericht gewehrt. (Symbolbild)
Keystone

Die Zuger Gemeinde Cham hat sich erfolgreich dagegen gewehrt, dass ein Kiesabbaugebiet im kantonalen Richtplan festgesetzt wird. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den entsprechenden Kantonsratsbeschluss gutgeheissen. Der Kanton muss weitere Abklärungen liefern.

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Der Streit um den Kiesabbau im Gebiet Hatwil-Hubletzen dauert schon seit Jahren an. Der Kanton Zug wollte den Abbauperimeter auf rund 55 Hektaren erweitern und den Richtplan entsprechend anpassen. Die Gemeinde Cham wehrte sich dagegen, sie befürchtete eine Gefährdung von Grundwasser und Naturschutz und zweifelte an der vorgegebenen Wirtschaftlichkeit.

Trotzdem stimmte im Oktober 2020 der Zuger Kantonsrat nach kontroverser Debatte dafür, das Abbaugebiet im Richtplan festzusetzen. Die Standortgemeinde kündigte postwendend an, den Entscheid beim Bundesgericht anzufechten und wird von diesem nun gestützt.

Damit werde der Kantonsratsbeschluss aufgehoben. Das Bundesgericht habe bemängelt, dass die Angaben zur nutzbaren Grundmoräne ungenügend seien und der vorgenommene Vergleich mit möglichen Alternativstandorten mangelhaft.

Widerstand angekündigt

Wie die kantonale Baudirektion am Samstag mitteilte, bleibt damit der bestehende alte Richtplaneintrag mit Hatwil als Zwischenergebnis in Kraft mit dem Auftrag, eine Festsetzung des Standorts vorzubereiten. Ebenfalls bindend bleibe der Auftrag des Kantonsrats, bis 2025 das Kieskonzept zu überarbeiten. Die Baudirektion prüfe nun, ob beides gemeinsam zu erfüllen sei.

Die Gemeinde sendet derweil bereits ein Signal an die Adresse des Kantons. Der Gemeinderat werde sich mit allen vertretbaren Massnahmen dagegen wehren, falls eine Festsetzung des Kiesabbaus in dem Gebiet angestrebt werden sollte.