JustizBundesgericht rügt zweites Zuger Gericht in Gebührenfrage
kad, sda
19.10.2021 - 14:38
Das Zuger Obergericht hat für die Anonymisierung eines Urteil zu viel Geld verlangt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Partei Parat gegen die Gebühr gutgeheissen, wie es dies schon im Falle des Zuger Verwaltungsgerichts getan hatte.
19.10.2021 - 14:38
SDA
2020 hatte Stefan Thöni, Präsident der «Partei für Rationale Politik, Allgemeine Menschenrechte und Teilhabe» (Parat) ein Urteil in Strafsachen vom Zuger Obergericht angefordert. Für die Schwärzungen im 48-seitigen Dokument verlangte das Gericht 240 Franken.
Thöni, der bereits 2020 vom Bundesgericht in einer identischen Frage beim Zuger Verwaltungsgericht recht erhalten hatte, akzeptierte die Gebühr nicht und gelangte abermals ans Bundesgericht. Dieses hat auch die zweite Beschwerde gutgeheissen und die Verfügung aufgehoben, wie aus dem Urteil hervorgeht, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.
Darin halten die Richter fest, die vom Zuger Obergericht erhobene Gebühr sei mangels hinreichender Verankerung in einem formellen Gesetz bundesrechtswidrig. Es gebe keine Gründe, anders zu entscheiden als im Urteil von 2020.
Publikation im Internet
Für eine Kanzleigebühr sei der Betrag zu hoch, heisst es im Urteil. Auch die Forderung nach einer kostendeckenden Gebühr sei im Gerichtsorganisationsgesetzes nicht erkennbar, und schliesslich könne sich das Gericht auch nicht auf eine «langandauernde Übung» berufen, da die Verordnung erst 2012 in Kraft getreten sei.
In einer Mitteilung hält Beschwerdeführer Thöni fest, er hoffe, dass auch das Obergericht jetzt wie schon das Verwaltungsgericht anfange, sämtliche anonymisierten Urteile im Internet zu publizieren. Das Verwaltungsgericht hatte eine Software zur Anonymisierung eingeführt und stellt seither die Urteile über eine neue Datenbank allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
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