BahninfrastrukturBundesrat erläutert Zeitplan zur Planung des Durchgangsbahnhofs
rl, sda
2.2.2023 - 10:38
Bis Ende 2023 sollte klar sein, wann in Luzern der unterirdische Durchgangsbahnhof gebaut werden könnte. Bis dahin liege die Studie, in welcher Reihenfolge verschiedene Infrastrukturmassnahmen realisiert würden, vor, erklärte der Bundesrat in am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahmen zu Interpellationen.
rl, sda
02.02.2023, 10:38
SDA
Auskünfte zum Durchgangsbahnhof verlangt haben die Nationalräte Peter Schilliger (FDP/LU), Michael Töngi (Grüne/LU) und Ständerat Erich Ettlin (Mitte/OW). Anlass war die Ankündigung des Bundesamts für Verkehr (BAV), dass zunächst nur Bauprojekte umgesetzt werden sollen, welche die Fahrplanstabilität im Betrieb nicht gefährden.
Befürchtet wurde nach diesen Aussagen eine Verzögerung des Luzerner Milliardenprojekts. Geplant war bislang nach Angaben des Kantons Luzern, dass die eidgenössischen Räte 2027 über die Realisierung des Projekts entscheiden und dass ab 2030 gebaut wird.
Auflageprojekt könnte sich leicht verzögern
Wie der Bundesrat schreibt, steht derzeit das Vorprojekt zum Durchgangsbahnhof vor dem Abschluss. Danach wird das Auflageprojekt erarbeitet. Entgegen bisherigen Annahmen dürfte dieses 2026 noch nicht ganz abgeschlossen sein.
Mit der Erarbeitung des Auflageprojekts kann erst gestartet werden, wenn klar ist, in welcher Reihenfolge die Massnahmen zur Fahrplanstabilität umgesetzt werden sollen. Dies dürfte Ende 2023 der Fall sein. Dann könne auch der Realisierungszeitpunkt konkret benannt werden, erklärte der Bundesrat.
Diese Studie zur Realisierungsabfolge ist derzeit in Arbeit. Der Bundesrat hatte bereits letzte Woche in seiner Stellungnahme zu einer Interpellation von Ständerätin Andrea Gmür (Mitte/LU) betont, dass durch die Studie «keine Gefahr eines Planungsunterbruchs» bestehe.
Er werde 2026 in seiner Botschaft zum Ausbau des Bahnnetzes «auf jeden Fall» Stellung zum Durchgangsbahnhof beziehen, erklärte der Bundesrat. Er werde die finanzierbaren Projekte mit dem grössten Nutzen zur Realisierung vorschlagen. Letztlich entscheide aber das Parlament.
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