Der Kanton Luzern erhöht die Unternehmensgewinnsteuer nicht. Dies hat die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrats beschlossen. Der Regierungsrat beugte sich den Machtverhältnissen und verteidigte die von ihm beantragte Steuererhöhung nicht.
Eine Erhöhung des zur Zeit rekordtiefen Gewinnsteuersatzes von 1,5 auf 1,6 Prozent oder eine Anhebung des Vermögenssteuersatzes von 0,75 auf 1,0 Promille: dies hatte der Regierungsrat ursprünglich dem Kantonsrat beantragt, weil mit Sparen alleine die Finanzen nicht im Gleichgewicht gehalten werden könnten. Erwartet wurde von der kantonalen Steuergesetzrevision, die noch weitere Anpassungen beinhaltete, Mehreinnahmen von über 20 Millionen Franken.
Der bürgerlich dominierte Kantonsrat folgte indes den Anträgen des rein bürgerlichen Regierungsrates am Montag aber nur halbherzig. Auf die Erhöhung der Gewinnsteuer wurde verzichtet, die Erhöhung der Vermögenssteuer fiel moderater aus und wurde zeitlich befristet.
Bürgerliche ziehen am gleichen Strang
Diese Abschwächung der Steuererhöhungen und damit der Verzicht auf über 10 Millionen Franken Mehreinnahmen wurden von CVP, SVP und FDP als "bürgerlicher Schulterschluss" und "Kompromiss" gepriesen. Die Tiefsteuerstrategie sei erfolgreich und werde von den Stimmbürgern unterstützt, argumentierten sie unisono.
SP und Grüne warfen den bürgerlichen Parteien im Eintreten vor, ihre Regierung zu desavouieren. Sie kritisierten eine Umverteilung von unten nach oben. Vor allem die CVP musste sich Kritik gefallen lassen, vor den Drohungen des Gewerbeverbandes, gegen eine stärkere Belastung der Unternehmen das Referendum zu ergreifen, eingeknickt zu sein.
Dem bürgerlichen Kompromiss angeschlossen hatte sich aber auch die rein bürgerliche Kantonsregierung. Finanzdirektor Marcel Schwerzmann sagte, die Mindereinnahmen seien noch nicht gegenfinanziert. Er gewann dem Kompromiss aber dennoch positive Seiten ab, weil dank diesem die Akzeptanz der Aufgaben- und Finanzreform gestärkt werde.
"Politik der leeren Kassen"
Der Regierungsrat verteidigte somit seine ursprünglichen Anträge im Kantonsrat nicht. Michèle Graber (GLP) zeigte sich ab diesem Verhalten der Regierung enttäuscht. Michael Ledergerber (SP) sagte, der Kanton wechsle nun von der Politik der knappen Kassen in jene der leeren Kassen.
Ein am Samstag publik gewordenes Bundesgerichtsurteil, gemäss dem der Kanton Luzern zu wenig Prämienverbilligungen gezahlt hatte, wirkte sich auf die Steuervorlage nicht aus. Marianne Wimmer (SP) forderte mit einem Antrag, dass auf hohen Einkommen von über 200'000 Franken ein Solidaritätsbeitrag zu Gunsten der Prämienverbilligung zu zahlen sei. Der Antrag scheiterte mit 80 zu 21 Stimmen.
Die Änderung des Steuergesetzes nach erster Lesung wurde vom Kantonsrat mit 79 zu 15 Stimmen bei 16 Enthaltungen genehmigt. Gegen die Vorlagen stimmten Grüne und GLP, die SP enthielt sich der Stimme.
Debatte in Aufgabenreform gestartet
Nach der Steuervorlage nahm der Kantonsrat die mit dieser verknüpfte Aufgaben- und Finanzreform in Angriff. Die beiden Vorlagen sollen die jeweiligen Auswirkungen auf die Gemeinden gegenseitig abfedern und so zu einer ausgeglichenen Globalbilanz führen.
Die Aufgaben- und Finanzreform sieht vor, dass neu der Kanton allein für den baulichen und betrieblichen Unterhalt von Hochwasserschutzmassnahmen zuständig ist und dass er sich finanziell stärker an den Kosten der Gemeindeschulen beteiligt.
Im Gegenzug müssen die Gemeinden Aufgaben vom Kanton übernehmen. Per Gesetz wird ferner festgeschrieben, dass der Kanton für 2020 den Steuerfuss von 2019 um einen Zehntel einer Einheit erhöht und alle Gemeinden ihren Steuerfuss senken.
Das Eintreten zeigte, dass auch diese Vorlage vor allem bei SP , Grünen und GLP umstritten ist. Die Vorlage sei nicht transparent, kritisiert wurde auch der Steuerfussabtausch. Sämtliche Nichteintretens- und Rückweisungsanträge wurden aber abgelehnt. Die Detailberatung findet am Dienstag statt.
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