Öffentlicher Verkehr Bushub in Ebikon wird nach Gerichtsurteil neu geprüft

rl, sda

13.4.2022 - 15:43

Der geplante Bushub in Ebikon LU verzögert sich. (Symbolbild)
Der geplante Bushub in Ebikon LU verzögert sich. (Symbolbild)
Keystone

Das Kantonsgericht Luzern hat eine Beschwerde gegen den geplanten Bushof in Ebikon gutgeheissen. Statt das Projekt zu ergänzen, soll es als Ganzes neu beurteilt werden.

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Der Kanton Luzern, die Gemeinde Ebikon und der für den Regionalverkehr zuständige Verkehrsverbund Luzern (VVL) planen beim Bahnhof Ebikon eine grosse Bushaltestelle für sechs Buslinien. Mit dieser soll das Umsteigen zwischen Bus und S-Bahn vereinfacht werden.

Der Kantonsrat bewilligte 2018 12 Millionen Franken für den Bau des Bushubs. 2020 erteilte der Kanton die Baubewilligung. Realisiert werden kann der Bushof aber nicht wie geplant. Das Kantonsgericht habe eine Beschwerde gegen das Vorhaben gutgeheissen und die Projektbewilligung aufgehoben, teilten Ebikon, der Kanton Luzern und der VVL am Mittwoch gemeinsam mit.

Die drei Projektpartner analysierten nach eigenen Angaben das Urteil. Darauf entschieden sie, «das Gesamtprojekt neu zu beurteilen, anstatt bloss einzelne Sachverhaltsergänzungen vorzunehmen, wie sich das aus dem Kantonsgerichtsurteil ergeben würde», wie es in der Mitteilung heisst.

Das Projekt werde neu aufgerollt, sagte Anian Heierli, Kommunikationsverantwortlicher der Gemeinde Ebikon, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der Zeitverzug sei schwierig abzuschätzen. Bei der Planung eines Projekts dieser Grösse dauere es im Schnitt drei bis vier Jahre bis zum Auflageprojekt.

Lärmschutznachweis ungenügend

Begründet wird die tiefere Überprüfung des Projekts damit, dass die ersten Planungen schon zehn Jahre zurückliegen würden. Mit der Gesamtbeurteilung könnten «aktuelle Entwicklungen» und «neue Erkenntnisse» berücksichtigt werden. So haben sich seither etwa Verkehrsströme verändert, wie Heierli ausführte. Auch müssten Gutachten erneuert werden.

Der Bushub bleibe aber ein zentrales Element, um im Osten von Luzern die Reisezeiten verkürzen zu können, hiess es in der Mitteilung weiter. Das Kantonsgericht habe dem geplanten Busknoten ein öffentliches Interesse attestiert. Es habe aber kritisierte, dass der Lärmschutznachweis nicht genügend dokumentiert sei.

Der Bau des Busknoten war schon zuvor durch Einsprachen verzögert worden. 2020 ging deswegen ein provisorischer Busknoten in Betrieb.