RaumplanungDer Kanton Zug legt umstrittene Richtplananpassung öffentlich auf
SDA
8.8.2019 - 10:19
Der Kanton Zug legt eine Richtplananpassung zur öffentlichen Mitwirkung auf. Von den betroffenen Kapiteln ist insbesondere eine geplante Änderung beim Perimeter für den Kiesabbau umstritten.
Weil die Reserven der zwei bestehenden Zuger Kiesgruben zu Ende gehen, wurde bereits 2009 das Abbaugebiet Hatwil/Hubletzen in Cham als Zwischenergebnis im Richtplan eingetragen. Im neuen Richtplan soll nun eine definitive Abgrenzung vorgenommen und das Gebiet mit einem gegenüber heute veränderten Perimeter festgesetzt werden, wie die Zuger Baudirektion am Donnerstag mitteilte.
Dagegen wehrt sich allerdings die Standortgemeinde. Der Abbau im Gebiet könnte laut einem von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten das Grundwasser beeinträchtigen und ein Naturschutzgebiet gefährden. Der Richtplanentwurf liegt bis am 8. Oktober auf. Danach überarbeitet die Baudirektion die Vorlage, die Regierung unterbreitet sie schliesslich dem Kantonsrat zum Beschluss.
Unerwünschte Waldausdehnung verhindern
Eine weitere Änderung betrifft die Waldgrenzen. Diese waren bislang im Richtplan als dynamisch festgehalten, weil sich die Waldgrenze verschieben kann, wenn Boden nicht bewirtschaftet wird. Eine solche Bestockung gilt spätestens nach 20 Jahren als Wald.
Mit einer neu statisch festgelegten Waldgrenze will der Kanton eine unerwünschte Ausdehnung des Waldes verhindern. Zudem verursachten dynamische Grenzen Abgrenzungsprobleme und einen grossen Aufwand in der Geodaten-Nachführung.
Eine Anpassung ans 2011 revidierte Bundesrecht nimmt der Kanton überdies beim Gewässerraum vor. Dieser muss grundeigentümerverbindlich auf Stufe Nutzungsplanung festgelegt werden. Innerhalb des Gewässerraums gilt ein Bauverbot für Bauten und Anlagen, ausserdem darf diese Landfläche nur noch extensiv genutzt werden.
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