Der Landrat Nidwalden hat an seiner Sitzung vom Mittwoch im Rathaus Stans:
- eine Interpellation von Jonas Tappolet (GLP) zum Entscheid des EWN, auf eine alpine Solaranlage zu verzichten, mit 54 von 58 Stimmen als dringlich erklärt.
- die Bestimmungen für die Gemeinden in Verfassung und Gemeindegesetz in erster Lesung revidiert. Insgesamt wird das Verfahren zur Durchführung von Gemeindeversammlungen flexibler ausgestaltet. Abgestimmt wird nach der zweiten Lesung.
- für die Jahre 2024 bis 2027 einen Rahmenkredit von 5,2 Millionen Franken für das Programm Neue Regionalpolitik einstimmig genehmigt. 1,2 Millionen Franken sind für A-fonds-perdu-Beiträge und 4,0 Millionen Franken für Darlehen vorgesehen.
- eine Teilrevision des Denkmalschutzgesetzes nach zweiter Lesung einstimmig gutgeheissen. Die Denkmalpflegekommission wird damit wieder zu einem beratenden Gremium und gibt Kompetenzen an die Fachstelle für Denkmalpflege ab. Ein Antrag, die Kommission weiter zu schwächen, wurde abgelehnt.
- von einem Bericht des Regierungsrats zum Schutz der Bevölkerung vor dem Wolf Kenntnis genommen.
- ein Einfaches Auskunftsbegehren von Matthias Christen (GLP) zu den IC-Direktverbindungen Altdorf-Zürich behandelt.
- ein Einfaches Auskunftsbegehren von Christina Amstutz (GLP) zur digitalen Partizipation 2023 behandelt.
- ein Einfaches Auskunftsbegehren von Alexander Huser (SP/Grüne) zu den Corona-Kredit-Missbräuchen behandelt.
- ein Einfaches Auskunftsbegehren von Sepp Gabriel (SVP) zur geplanten Asylunterkunft im Postillon in Buochs behandelt.
- unter Ausschluss der Öffentlichkeit Gesuche um das Kantonsbürgerrecht behandelt.