Der Landrat Nidwalden hat an seiner Sitzung vom Mittwoch:
- die Abschaffung des Gewässerraumabstands aus dem Nidwaldner Baurecht in zweiter Lesung einstimmig beschlossen. Dieser ist mit den nationalen Vorgaben nicht kompatibel.
- die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung in erster Lesung beraten. Sie führte zu keiner Diskussion. Die Schlussabstimmung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.
- die Teilrevision des Gesetzes über das kantonale Strafrecht in erster Lesung beraten. Abgestimmt wird später.
- die Motion für eine Standesinitiative um Durchgangsbahnhof Luzern einstimmig für erheblich erklärt.
- die Jahresrechnung und den Jahresbericht 2023 des kantonalen Elektrizitätswerkes Nidwaldens einstimmig genehmigt.
- den Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2023 der Nidwaldner Sachversicherung einstimmig genehmigt.
- den Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2023 des Nidwaldner Hilfsfonds einstimmig genehmigt.
- zwei Interpellationen (Sistierung der Alpinen Solaranlagen und Pumpspeicher- und Wasserkraftwerke im Kanton Nidwalden) behandelt.
- ein Einfaches Auskunftsbegehren zur Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock mündlich beantwortet. Laut Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte) steht der genaue Kostenteiler noch nicht fest.