Der Kantonsrat Obwalden hat an seiner Sitzung vom Donnerstag:
- in erster Lesung über einen Nachtrag zum Gesetz über die amtliche Schätzung der Grundstücke und das Grundpfandrecht diskutiert. Der Gesetzesnachtrag wird nötig aufgrund einer neuen Fachanwendung für die Grundstückschätzung, welche ab 2025 angewandt wird. Die Vorlage hat unter anderem zum Ziel, die bereits länger bestehende Ungleichbehandlungen zwischen Mietern und Grundeigentümern aufzuheben.
- einen Nachtrag zum kantonalen Waldgesetz besprochen, mit dem der Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden angepasst werden soll. Die Kosten für Schutzbauten und die Waldschutzpflege sollen nach Nutzniesserprinzip vermehrt auf die Gemeinden übertragen werden. Das Geschäft wird in einer zweiten Lesung zu einem späteren Zeitpunkt nochmals besprochen.
- den Beschluss über den Selbstbehalt bei den individuellen Prämienverbilligungen der Krankenversicherung für 2024 mit 50 zu 1 gefasst.
- einen Verpflichtungskredit in Höhe von 1,69 Millionen Franken für den Kauf der Parzelle des neuen Logistikzentrums Kägiswil in Sarnen mit 51 Ja-Stimmen gesprochen.
- eine überparteiliche Standesinitiative zur Realisierung des Durchgangsbahnhof Luzern bis 2040 einstimmig überwiesen. Die Standesinitiative fordert, dass die Finanzierung des Projekts als Ganzes bereits im nächsten Ausbauschritt geklärt wird und in die Botschaft 2026 des Bundes aufgenommen wird.
- eine Standesinitiative zur Förderung von Studienplätzen in der Humanmedizin überwiesen. Das Parlament lehnte die Motion mit 21 zu 30 Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.
- eine Motion zur Erhöhung des maximalen Prozentsatzes der Ergänzungsleistungen für Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeinstitution mit 24 zu 25 Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.