Der Kantonsrat Zug hat an seiner Sitzung vom Donnerstag:
- mehrere Postulate, Interpellationen und Motionen an die Regierung zur Bearbeitung überwiesen.
- die Teilrevision des Gesetzes über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege in Bezug auf die Anpassung der gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von Gebühren in zweiter Lesung einstimmig genehmigt. Handlungsbedarf bestand aufgrund eines Bundesgerichtsurteils.
- die Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes in Bezug auf Teilämter in zweiter Lesung mit 52 zu 15 Stimmen genehmigt. Sie beruht auf einer SP-Motion, welche das Obergericht beauftragte, dem Kantonsrat eine Anpassung des Gesetzes vorzulegen, um eine grössere Flexibilität bei der Festsetzung der Pensen für Richterinnen und Richter zu schaffen. Der Rat folgte den Anträgen der SP, dass der Beschäftigungsumfang für die Präsidien mindestens 80 statt 100 Prozent betragen solle, um auf der Führungsebene den rechtlichen Rahmen für Teilzeitpensen zu schaffen.
- der Änderung des Gesetztes über die Wahlen und Abstimmungen in zweiter Lesung einstimmig zugestimmt.
- die Gesetzesänderung für das Anstellungsbedingungsprojekt in erster Lesung beraten. Die Schlussabstimmung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.
- die Regelung von Finanzierungsfragen zwischen Kanton und Gemeinden sowie den solidarischen Kostenteiler unter den Gemeinden bei der Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine in erster Lesung behandelt. Der Rat stimmte mit 39 zu 27 Stimmen dem Antrag der Bildungsdirektion zu, die Normpauschale zu verdoppeln. Die zweite Lesung mit der Schlussabstimmung findet zu einem späteren Zeitpunkt ab.
- die Teilrevision des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen in erster Lesung behandelt.