Landrat NW Die Beschlüsse des Nidwaldner Landrats in Kürze

SDA

21.11.2018 - 15:45

Der Landrat Nidwalden hat am Mittwoch:

- den Rücktritt des Präsidenten des Ober- und Verwaltungsgerichts, Albert Müller, einstimmig genehmigt. Der 66-jährige Müller gibt sein Amt per Ende Juni 2019 ab, ein Jahr vor Ablauf der ordentlichen Amtsdauer. Er war seit 1981 für die Nidwaldner Gerichte tätig.

- in zweiter Lesung ohne Diskussion und ohne Gegenstimme eine Revision des Lebensmittel- und Veterinärgesetzes beschlossen. Es handelte sich um eine unbestrittene Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an das Bundesrecht im Bereiche des Rechtsschutzes.

- definitiv entschieden, dass der Kanton Gemeinden künftig finanziell unterstützen muss, wenn sie einem verunfallten und mittellosen ausländischen Touristen Nothilfe von über 50'000 Franken leisten müssen. Das Parlament stimmte der Anpassung im Sozialhilfegesetz nach zweiter Lesung diskussionslos und einstimmig zu.

- nach zweiter Lesung eine Revision des Gastgewerbegesetzes mit 55 zu 0 Stimmen angenommen. Nidwalden hält damit am Fähigkeitsausweis für Wirte fest. Neu müssen sogar Betreiber von kleineren Take-Away-Buden diesen vorlegen können. Der Landrat hat in der zweiten Lesung entschieden, dass der Regierungsrat nicht alle acht Jahre Rechenschaft über die Wirksamkeit des Gesetzes ablegen müsse.

- sich mit 55 zu 0 Stimmen für die Einführung einer vollelektronischen Steuererklärung im Kanton Nidwalden ausgesprochen. Er hat für das Projekt eTax einen Kredit von 680'000 Franken gesprochen.

- von den Jahreszielen 2019 des Regierungsrats Kenntnis genommen.

- das Budget 2019 mit 54 zu 1 Stimmen gutgeheissen. Umstritten war vor allem das Ausmass eines Stellenausbaus bei der Polizei, dieser wurde aber letztlich grossmehrheitlich beschlossen. Knapp sprach sich das Parlament für mehr Geld für die Prämienverbilligung aus. Einstimmig genehmigt wurden die Finanzpläne.

- sich mit 43 zu 10 Stimmen gegen gesetzliche Grundlagen ausgesprochen, die gewährleisten sollten, dass in den Abstimmungsbotschaften des Regierungsrates die Gegner der Vorlage angemessen zu Wort kommen. Die vorhandenen gesetzlichen Vorgaben seien dazu ausreichend.

- ein einfaches Auskunftsbegehren von Landrätin Erika Liem Gander (Grüne) zur Finanzierung der Sperrgutsammlung durch die Grundgebühr in einigen Nidwaldner Gemeinden behandelt. Der Regierungsrat beantwortete den Vorstoss mündlich, eine Diskussion ist bei einfachen Auskunftsbegehren nicht vorgesehen.

- die Antwort zu einem einfachen Auskunftsbegehren von Thomas Wallimann (Grüne) zu den Flugbewegungen auf dem Flugplatz Buochs entgegengenommen.

- Gesuche zur Erteilung des Kantonsbürgerrechts behandelt.

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