Der Landrat Nidwalden hat am Mittwoch:
- nach zweiter Lesung das revidierte Finanzausgleichsgesetz mit 47 zu 11 Stimmen genehmigt. Mit der Revision werden die Auszahlungen im innerkantonalen Finanzausgleich an die Nehmergemeinden begrenzt. Damit soll der Kanton entlastet werden. Der Landrat veränderte in der zweiten Lesung auf Antrag von Remo Zberg (FDP) mit 36 zu 21 Stimmen den Ausgleichsmechanismus zu Gunsten der kleinsten Gemeinde im Kanton (Emmetten).
- das Strafvollzugsgesetz in erster Lesung revidiert. In der Revision geht es um Themen wie Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbote oder das elektronische Überwachen.
- das Steuergesetz in erster Lesung revidiert und dabei den Gewinnsteuersatz von 6 auf 5,1 Prozent gesenkt. Die Revision ist eine Folge des neuen Unternehmenssteuerrechts, das die Schweizer Stimmberechtigten am 19. Mai angenommen haben. Die Vorlage wurde vom Landrat mit 47 zu 11 Stimmen gutgeheissen.
- mit 58 zu 0 Stimmen einen Rahmenkredit von 5,96 Millionen Franken zur Förderung der Landwirtschaft für die Jahre 2020 bis 2023 gesprochen. Nicht nur der Förderbetrag, sondern auch die Fördermassnahmen bleiben im Vergleich mit der auslaufenden Förderperiode unverändert.
- für die Ausarbeitung einer Projektstudie zur Verkehrsplanung im Gebiet Kreuzstrasse mit 58 zu 0 Stimmen eine Motion gutgeheissen und einen Betrag von 220'000 Franken gesprochen.
- den 81. Geschäftsbericht des Elektrizitätswerks Nidwalden EWN einstimmig genehmigt und den Organen die Entlastung erteilt.
- eine Interpellation von Andreas Gander (CVP) zur Entwicklung der Prämienverbilligung im Kanton Nidwalden behandelt. Gander kritisierte, dass die Ziele der Prämienverbilligung in Nidwalden nicht erreicht worden sei.
- ein Einfaches Auskunftsbegehren von Landrat Christoph Keller (SVP) zu den Schwerpunktfächern am Kollegium St. Fidelis in Stans behandelt. Dazu gab es keine Diskussion.
- zwölf Gesuche um Erteilung des Kantonsbürgerrechts behandelt.
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