Der Nidwaldner Landrat hat am Mittwoch an seiner Sitzung, die wegen der Coronapandemie im Theatersaal des Kollegiums St. Fidelis in Stans NW durchgeführt wurde:
- sich von Landratspräsidentin Therese Rotzer (CVP) informieren lassen, wie er mit der Coronapandemie umgehen soll. Sie forderte die Ratsmitglieder auf, die Maske zu tragen, ausser bei Voten. Das Landratsbüro werde in den nächsten Wochen prüfen, welche Massnahmen zu ergreifen seien, um Ansteckungen während Sessionen zu verhindern. Sie erklärte, vor drei Wochen selbst positiv auf das Coronavirus getestet worden zu sein.
- nach zweiter Lesung mit 56 zu 0 Stimmen das Gesundheitsgesetz im Sinne von «ambulant vor stationär» revidiert. So dürfen neu Personen, die andere pflegen, die Unterstützung des Kantons in Anspruch nehmen. Änderungsanträge oder Voten gab es an der zweiten Lesung keine.
- mit 31 zu 23 Stimmen entschieden, dass wegen der Coronakrise die Löhne der Vizepräsidentinnen und -präsidenten des Ober- und Verwaltungsgerichts nicht erhöht werden sollen. Es sei nicht der richtige Zeitpunkt für diese Massnahme. Das Landratsbüro, das die Lohnerhöhung beantragt hatte, argumentierte, dass die Vizepräsidien der beiden Gerichte beim Lohn zu tief eingereiht seien.
- einstimmig den Weg freigemacht dafür, dass die künftige öffentliche-rechtliche Anstalt, der das Gebäude des Kantonsspitals Nidwalden gehören wird, mit einem Dotationskapital von 30 Millionen Franken ausgestattet werden kann. 2021 werden Spitalimmobilie und Spitalbetrieb juristisch getrennt.
- das Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) dazu ermächtigt, auch in anderen Energieformen als Strom tätig zu sein. Es hat einen entsprechenden Landratsbeschluss einstimmig gutgeheissen. Ziel ist es, dass das EWN mit der technischen und politischen Entwicklung im Energiesektor Schritt halten und seine Marktanteile verteidigen kann.
- den Bericht der Interparlamentarischen Fachhochschulkommission zur Hochschule Luzern zur Kenntnis genommen.
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