Landrat NW Die Beschlüsse des Nidwaldner Landrats in Kürze

SDA

2.11.2017 - 12:27

Stans

Der Landrat Nidwalden hat am Mittwoch:

- den vorzeitigen und sofortigen Rücktritt von Landrat Urs Müller mit 43 von 57 Stimmen genehmigt. Müller gehört der SVP an und war 2010 für den Wahlkreis Emmetten in das Kantonsparlament gewählt worden. Er begründete den Rücktritt damit, dass er aus beruflichen Gründen kaum mehr Zeit habe für den Landrat. Die CVP kritisierte den Rücktritt ein knappes halbes Jahr vor den Gesamterneuerungswahlen.

- eine Motion von Markus Walker (SVP) über das qualifizierte Mehr bei Finanzvorlagen mit 45 zu 11 Stimmen für dringlich erklärt. Walker möchte, dass Finanzvorlagen, bei denen es um mehr als 5 Millionen Franken geht und die einer obligatorischen Volksabstimmung unterliegen, vom Landrat mit einem einfachen Mehr beschlossen werden können. Heute ist eine Zweidrittelsmehrheit nötig.

- sich für einen Schutz kleinerer Bauernbetriebe ausgesprochen und in zweiter Lesung das Gesetz zum bäuerlichen Grundbesitz einstimmig gutgeheissen. Das minimale Arbeitsaufkommen für einen landwirtschaftlichen Gewerbebetrieb wird gesenkt. Ohne die neuen Bestimmungen würden kleinere Bauernhöfe ihren Status als Gewerbebetriebe verlieren, weil der Bund die Mindestbetriebsgrösse erhöht hat.

- nach erster Lesung einstimmig das revidierte Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz des Bundes gutgeheissen. Er entschied, dass Pflegeheime, die ambulante Pflegeleistungen anbieten, tiefer entschädigt werden sollen als die Spit-Ex, weil für sie keine Kosten für den Anfahrtsweg anfallen würden.

- das revidierte Entschädigungsgesetz nach erster Lesung mit 27 zu 17 Stimmen gutgeheissen. In der Revision legte der Landrat fest, dass die Gehälter der Regierungsräte schneller erhöht werden und das Maximum schon nach 3,5 statt nach 7,5 Jahren erreichen sollen. Eine Übergangsrente sollen Regierungsräte nicht mehr erhalten. Zudem sollen sie kein Anrecht auf Honorare aus amtsbezogenen Verwaltungsratsmandaten mehr haben.

- von einem externen Untersuchungsbericht zur Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Kenntnis genommen. Der Regierungsrat schlägt gestützt auf den Bericht vor, den Stellenetat von 610 auf rund 900 Stellenprozente aufzustocken.

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