Der Kantonsrat Obwalden hat am Donnerstag:
- die Finanzvorlage 2020 mit dem Nachtrag zum Steuergesetz in erster Lesung beraten.
- einen Gesetzesnachtrag im Zusammenhang mit der Prämienverbilligung in erster Lesung diskutiert, der das Kantonsbudget um 2,2 Millionen Franken jährlich entlasten soll.
- eine Vereinfachung des Verwaltungs- und Publikationsverfahrens in erster Lesung behandelt. Damit sollen unter anderem die Verwaltung mehr Kompetenzen erhalten und Kosten im Beschwerdeverfahren dem Verursacher aufgebürdet werden.
- vom Amtsbericht über die Rechtspflege 2018 einstimmig Kenntnis genommen.
- die Staatsrechnung 2018, die mit einem Aufwandüberschuss von 91,6 Millionen Franken abschloss, mit 50 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen genehmigt. Nach einem entsprechenden Antrag verzichtete der Rat auf die Auflösung der Schwankungsreserve in der Höhe von 19,2 Millionen Franken.
- einstimmig Kenntnis erhalten vom Bericht über den Rückkauf der Kraftwerke Obermatt und Arni.
- den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung des Elektrizitätswerks Obwalden 2018 einstimmig zur Kenntnis genommen.
- einen Bericht zur Anpassung der Rechtsmittelfrist im Verwaltungsverfahren einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Regierung sieht demnach keinen Anlass, die Frist gegen Verfügungen und Entscheide der Verwaltung von aktuell 20 auf 30 Tage zu erhöhen, wie das eine Motion gefordert hatte, die in ein Postulat umgewandelt worden war.
- Kenntnis erhalten vom Wirkungsbericht zu den steuerlichen Massnahmen für die Jahre 2017 und 2018 der kantonalen Steuerstrategie.
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